Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 26Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsunterlagen

Zeitreise: 18.03.2022

Dem Fahrlehreranwärter oder Bewerber ist auf Antrag Einsicht in die ihn betreffenden Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die Prüfungsunterlagen sind vom Prüfungsausschuss nach § 1 fünf Jahre lang aufzubewahren und vom Prüfungsausschuss nach Ablauf dieses Zeitraums unverzüglich zu löschen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses.

Passende Werkzeuge

  • VerkehrsrechtPunkte in Flensburg: Stand, Stufen und Tilgung prüfenWie viele Punkte haben Sie in Flensburg und wie nah am Führerschein-Entzug (ab 8)? Punkte je Verstoß eintragen — Punkte-Tacho, Maßnahmenstufen (§ 4 StVG) und Tilgungs-Timeline (2,5 / 5 / 10 Jahre, § 29 StVG).
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.