Einkommensteuergesetz - EStG | § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

(1)1Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen.2Eine sinnvolle Nutzung ist nur anzunehmen, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung der schützenswerten Substanz des Gebäudes auf die Dauer gewährleistet ist.3Bei einem im Inland belegenen Gebäudeteil, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.4Bei einem im Inland belegenen Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage ist, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als Einheit geschützt ist, kann der Steuerpflichtige die erhöhten Absetzungen von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen vornehmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich sind.5Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden elf Jahren auch für Anschaffungskosten in Anspruch nehmen, die auf Baumaßnahmen im Sinne der Sätze 1 bis 4 entfallen, soweit diese nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind.6Die Baumaßnahmen müssen in Abstimmung mit der in Absatz 2 bezeichneten Stelle durchgeführt worden sein.7Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.8§ 7h Absatz 1 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden.

(2)1Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle die Voraussetzungen des Absatzes 1 für das Gebäude oder Gebäudeteil und für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nachweist.2Hat eine der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden ihm Zuschüsse gewährt, so hat die Bescheinigung auch deren Höhe zu enthalten; werden ihm solche Zuschüsse nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt, so ist diese entsprechend zu ändern.

(3) § 7h Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

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Handelsrecht: Zur Haftung des Verkäufers bei Beratung durch einen Vermittler

20.08.2015

Verzichtet der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer und überlässt er dem Vermittler die Vertragsverhandlungen so handelt er namens und in Vollmacht des Verkäufers.

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Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


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Einkommensteuergesetz - EStG | § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen


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Einkommensteuergesetz - EStG | § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden


(1) 1Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland, soweit sie öffentliche oder private Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielte Einnahmen übersteige
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung


(1)1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Hers

Einkommensteuergesetz - EStG | § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


(1) 1Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2017 - 2 StR 24/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2013 - V ZR 52/12

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2016 - 2 B 16.2107

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2019 - 2 BV 17.198

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Feb. 2015 - M 8 M 14.5173

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. März 2015 - AN 9 K 15.00179

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 B 13.2417

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juli 2018 - AN 17 K 16.01925

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Dez. 2016 - AN 3 K 15.00799

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Aug. 2018 - AN 3 K 18.00510

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer der … in … …, Fl.Nr. …, Gemarkung … Die … i

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Feb. 2015 - 1 K 1064/13

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2016 - 15 B 15.1377

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Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. August 2013 sind wirkungslos geworden. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszü

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2017 - M 9 K 15.4701

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Tenor I. Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom … September 2016 verpflichtet, dem Kläger eine Bescheinigung gemäß §§ 7i, 11b und 10f bzw. 10g EStG

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2017 - 2 B 17.142

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Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 9 K 14.1124

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Aug. 2015 - 1 B 12.79

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Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Nov. 2016 - B 2 K 16.580

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Mai 2018 - 4 B 40/17

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Gründe 1 Die Beschwerden haben keinen Erfolg. 2 I. Die allein auf §

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Apr. 2018 - IX R 27/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

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Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 6/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

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Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 1/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2016  12 K 15162/14 aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Juni 2017 - 4 B 22/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - IX R 17/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2014 2 K 445/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Okt. 2016 - IX B 81/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2016  6 K 277/10 aufgehoben. Tatbestand

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2016 - IV R 2/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Revisionen des Revisionsklägers zu 1. und der Revisionsklägerin zu 2. gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2012  5 K 1281/08 werden als unbegründet zurüc

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Juli 2016 - 2 K 1888/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kläger begehren die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses.2 Die Kläger sind Eige

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2016 - 7 K 4374/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wir

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Juli 2016 - I R 71/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. August 2015  10 K 12/08 wird hinsichtlich der Feststellung gemäß § 47 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zum 31.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Juli 2016 - I R 12/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Januar 2015  10 K 3204/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Juli 2016 - I R 8/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. August 2014  6 K 24/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - X R 46/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 11. Dezember 2013  2 K 3693/13 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2016 - 11 K 1423/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 80% und der Beklagte zu 20%. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen gemäß § 7h EStG

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Jan. 2016 - I-22 U 92/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor  Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 02.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Streithelfers des Klägers im Berufungsv

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Nov. 2015 - IX B 82/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Mai 2015  1 K 2351/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Okt. 2015 - 4 K 4898/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 6. August 2014 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW für Aufwen

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 21. Juli 2015 - 9 K 2909/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 2. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vo

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - IX R 51/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2014  2 K 1/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 15. Juni 2015 - 2 V 2786/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 I. Die Antragsteller wurden als Eheleute in den Streitjahren 2007 und 2008 zusammen zur E

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Jan. 2015 - 9 K 3635/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf eine Vollstrecku

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 K 2532/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2014 - V ZR 194/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 4. Juli 2013 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - X R 15/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Die in den Streitjahren zusammen veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 25. Juni 2003 von der Stadt M (

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2014 - X R 29/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb am 18. Juli 2002 von der GmbH (GmbH) einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sonde

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Aug. 2014 - X R 17/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden im Streitjahr 2008 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Für ihren Sohn S erhielten sie

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juli 2014 - 4 B 18/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Juli 2014 - 4 K 1995/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen.2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3) Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin (Klin) - eine Bauträgerin - wendet sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis gegen die Absich

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Mai 2014 - X R 7/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 18. Jul

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Feb. 2014 - X R 4/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand 1 I. Die in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren den Sonderausgabenabzug nach

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Feb. 2014 - IV R 59/10

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die mit Gesellschaftsvertrag (GV) vom 13. November 2006 gegründet wurde. Gegenstand

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(1)1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten...
(1) 1Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis...