1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage).2Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn

1.
beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1),
2.
beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist,
3.
ein auf den Namen des anderen Ehegatten lautender Altersvorsorgevertrag besteht,
4.
der andere Ehegatte zugunsten des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat und
5.
die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags nach Nummer 3 noch nicht begonnen hat.
3Satz 1 gilt entsprechend für die in § 10a Absatz 6 Satz 1 und 2 genannten Personen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

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2 Artikel zitieren § 79 EStG.

ZPO: Zum Umfang eines Pfändungsschutzes bei sonstigen Einkünften

14.08.2014

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 79 EStG

§ 79 EStG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 79 EStG wird zitiert von 6 anderen §§ im Einkommensteuergesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10a Zusätzliche Altersvorsorge


(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Emp

Einkommensteuergesetz - EStG | § 82 Altersvorsorgebeiträge


(1) 1Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen des in § 10a Absatz 1 Satz 1 genannten Höchstbetrags 1. Beiträge,2. Tilgungsleistungen,die der Zulageberechtigte (§ 79) bis zum Beginn der Auszahlungsphase zugunsten eines auf seinen Namen lautend

Einkommensteuergesetz - EStG | § 86 Mindesteigenbeitrag


(1) 1Die Zulage nach den §§ 84 und 85 wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet. 2Dieser beträgt jährlich 4 Prozent der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr 1. erzielten beitragspflichtig

Einkommensteuergesetz - EStG | § 89 Antrag


(1) 1Der Zulageberechtigte hat den Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88) folgt, bei dem Anbieter seines Vertrages einzureichen. 2Hat der Zulageberechtigte i
§ 79 EStG zitiert 3 andere §§ aus dem Einkommensteuergesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 1 Steuerpflicht


(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an d

Einkommensteuergesetz - EStG | § 26 Veranlagung von Ehegatten


(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10a Zusätzliche Altersvorsorge


(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Emp

Referenzen - Urteile | § 79 EStG

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 79 EStG.

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juli 2018 - X B 24/18

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2018  10 K 10213/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 A 111/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Alimentation im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum heutigen Tage nicht amtsangemessen ist. 2 Der Kläger steht als Justizhauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) im Dienste des Beklagten

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 A 141/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Alimentation im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum heutigen Tage nicht amtsangemessen ist. 2 Der am 19. September 1966 geborene Kläger ist geschieden und Vater eines Kindes. Er steh

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 A 142/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Alimentation im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum heutigen Tage nicht amtsangemessen ist. 2 Der Kläger steht als Richter am Sozialgericht (Besoldungsgruppe R 1) im Dienste des Bekl

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 A 140/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Alimentation im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum heutigen Tage nicht amtsangemessen ist. 2 Der am 28. Januar 1961 geborene Kläger ist verheiratet und Vater eines Kindes. Er steht

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 11. Juli 2017 - 5 A 143/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass seine Alimentation im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum heutigen Tage nicht amtsangemessen ist. 2 Der am 26. November 1962 geborene Kläger ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er ste

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Aug. 2016 - X R 3/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2014  10 K 10242/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Aug. 2016 - X R 11/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2015  10 K 10213/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - X R 49/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014  10 K 10078/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Juli 2015 - X R 11/13

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 5. März 2012  7 K 2772/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Juni 2015 - X R 38/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014  10 K 14088/12 aufgehoben, soweit es die Beitragsjahre 2005 bis 2007 betrifft.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Juni 2015 - X R 40/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014  10 K 14205/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Juni 2015 - X R 14/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 9. Januar 2014  10 K 14234/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. März 2015 - X R 20/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014  10 K 14215/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - X R 18/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 2004 bis 2006 Beamtin eines Bundeslandes. Aufgrund ihres Antrags vom 8. August 2002

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2014 - IX ZB 88/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB88/13 vom 26. Juni 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfass

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Okt. 2011 - 13 K 1051/11

bei uns veröffentlicht am 28.10.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig sind die Voraussetzungen einer steuerlichen Förderung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.

Referenzen

(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
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(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der...