Einkommensteuergesetz - EStG | § 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

(1) Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von den Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Zuwendungen erheben.

(2)1Absatz 1 gilt nicht, soweit die zu besteuernden Zuwendungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1 752 Euro im Kalenderjahr übersteigen oder nicht aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden.2Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in der Pensionskasse versichert, so gilt als Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Zuwendungen durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, wenn dieser Teilbetrag 1 752 Euro nicht übersteigt; hierbei sind Arbeitnehmer, für die Zuwendungen von mehr als 2 148 Euro im Kalenderjahr geleistet werden, nicht einzubeziehen.3Für Zuwendungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht hat, vervielfältigt sich der Betrag von 1 752 Euro mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat; in diesem Fall ist Satz 2 nicht anzuwenden.4Der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die nach Absatz 1 pauschal besteuerten Zuwendungen, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat.

(3) Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Beiträge nach Abzug der Versicherungsteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 100 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.

(4) In den Fällen des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 15 Prozent der Sonderzahlungen zu erheben.

(5)1§ 40 Absatz 3 ist anzuwenden.2Die Anwendung des § 40 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 auf Bezüge im Sinne des Absatzes 1, des Absatzes 3 und des Absatzes 4 ist ausgeschlossen.

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Referenzen - Gesetze | § 122 BetrVG

§ 122 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 122 BetrVG wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV | § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen


(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: 1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonnta

Entgeltbescheinigungsverordnung - EntgBV | § 1 Inhalt der Entgeltbescheinigung


(1) Eine Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung hat folgende Angaben zum Arbeitgeber und zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer zu enthalten:1.den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers;2.den Namen, die Anschrift und d

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV | § 5 Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung


(1) Der Arbeitgeber hat bei der Durchführung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Fall des § 52 Absatz 40 des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnen, dass vor dem 1. Januar 2018

Winterbeschäftigungs-Verordnung - WinterbeschV | § 3 Höhe und Aufbringung der Umlage


(1) Die Umlage beträgt in Betrieben 1. des Baugewerbes (§ 1 Abs. 2 der Baubetriebe-Verordnung) 2 Prozent,2. des Gerüstbauerhandwerks (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Baubetriebe-Verordnung) 1,9 Prozent,3. des Dachdeckerhandwerks (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 der Baubetrieb
§ 122 BetrVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Betriebsverfassungsgesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den
§ 122 BetrVG zitiert 2 andere §§ aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 19


(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer

Einkommensteuergesetz - EStG | § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen


(1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit 1. von

Referenzen - Urteile | § 122 BetrVG

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 122 BetrVG.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2018 - VI R 13/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. März 2016  2 K 192/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 279/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. März 2016 - 9 Sa 392/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 08. Juli 2016 - 9 Sa 14/16

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.11.2014 – 4 Ca 981/14 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger beg

Arbeitsgericht Siegburg Urteil, 05. Juli 2016 - 1 Ca 1504/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 700,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlun

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juni 2016 - X R 44/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juni 2014  8 K 389/11 aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 3 AZR 794/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Oktober 2014 - 5 Sa 82/14 - aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2016 - VI R 18/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Januar 2015  14 K 91/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2016 - 9 S 17/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1.       Das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.03.2015 AZ. 37 C #####/#### wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 10. Nov. 2015 - 9 Sa 797/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I.              Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.05.2015, Az. 2 Ca 912/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1.              Die Beklagte wird ver

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 14. Apr. 2015 - 9 Sa 1275/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen, zugleich auf die Anschlussberufung des Klägers unter teilweiser Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen, das Urteil des Arbeitsgerichts G

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 19/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2012 aufgehoben, soweit Gesamtsozialversicherungsbeiträge von mehr als 854 057,07 Euro nacherhobe

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 20/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2012 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2014 - X R 35/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der ... GmbH (GmbH). Mit Wirkung vom 1. April 1992 schloss die

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Feb. 2014 - L 5 KR 295/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 03.04.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts un

Bundessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2013 - B 12 R 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 14. Nov. 2013 - VI R 50/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 A. Mit Zustimmung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erfüllte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die im Lohnsteuerverfahren

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 14. Nov. 2013 - VI R 49/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 A. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, trat mit Ablauf des Jahres 2008 aus der Versorgungsanstalt des Bundes

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Okt. 2013 - VI R 44/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids zu Lasten des Arbeitnehmers.

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Juni 2013 - VI R 1/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob eine vom Arbeitgeber an eine Versorgungseinrichtung erbrachte Sonderzahlung Arbeitslohn ist.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - 10 AZR 589/11

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2011 - 18 Sa 1847/10 - aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juli 2012 - 10 K 4095/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Gegenwertzahlungen des X Kirchenbezirks .. (im Folgenden: Kirchenbezirk) an die Versorgungsanstalt des

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2012 - L 13 R 5466/09

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. September 2009 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen die Bescheide vom 17. August 2009 und 12. Mai 2010 werden abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2011 - VI R 64/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Angestellter der A-GmbH. Er wurde im Streitjahr 2006 zusammen mit seiner Ehefrau (Klägerin und Revisionskläge

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2011 - VI R 63/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob das Wohnsitzfinanzamt den Einkommensteuerbescheid eines Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ändern darf, obwoh

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2011 - VI R 62/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob das Wohnsitzfinanzamt den Einkommensteuerbescheid eines Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ändern darf, obwoh

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2011 - VI R 61/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob das Wohnsitzfinanzamt den Einkommensteuerbescheid eines Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ändern darf, obwoh

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Sept. 2010 - VI R 3/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war zunächst Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt X. Mit der Mitgliedschaft verfolgte sie de

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juli 2010 - X R 37/08

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tatbestand 1 I. Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und erzielte im Streitjahr 2005 neben inländischen Einkünf

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - 3 AZR 225/08

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Oktober 2007 - 3 Sa 797/07 - aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Apr. 2009 - 8 K 360/09

bei uns veröffentlicht am 20.04.2009

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid des Streitjahres 1999 unter Berufung auf das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache zum Nachteil der Kläger geändert wer

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 05. Nov. 2008 - 2 K 5/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2008

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Eigenanteil der Klägerin an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei ist. 2 Die Klägerin ist Arbeitnehmerin der X, der Beigeladenen. Von ihrem Arbeitslohn behält die Be

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Jan. 2007 - 1 K 366/03

bei uns veröffentlicht am 30.01.2007

Tatbestand   1  Der zusammen mit der Klägerin zur Einkommensteuer veranlagte Kläger (Kl) war seit 1963 Angestellter der X-Bank alt (X-Bank alt), die ihn bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert hatte. Im

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Sept. 2006 - L 8 AL 3427/05

bei uns veröffentlicht am 15.09.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 20. Juli 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Klage- und Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2006 - L 5 KR 100/04 ZVW

bei uns veröffentlicht am 22.03.2006

Tenor In Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Itzehoe vom November 1998 werden die Bescheide der Beklagten vom 11. Dezember 1996 und 23. Februar 1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20. Mai 1998 aufgehoben. Die Beklagte wird

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2005 - L 11 R 561/05

bei uns veröffentlicht am 03.05.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge und die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Der S

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(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen...
(1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit 1. von dem...