Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 7 (weggefallen)
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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Inhaltsverzeichnis
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/06/2017 15:27
Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht steuerneutral an einen Nachfolger übergeben, sofern er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt.
SubjectsSteuerrecht
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(1) 1Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten 1. für Maßnahmen, die für den Anschluss eines im Inland belegenen Gebäudes an eine Fernwärmeversorgung einschließlich der Anbindung an das Heizsystem erforderlich sind, wenn die Fernwärmeverso
(1) 1Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner
1Der Steuerpflichtige kann von den durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs sowie für Maßnahmen, die
(1) 1Nutzungsdauer eines Gebäudes im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. 2Der Zeitraum der Nutzungsdauer beginnt 1. bei Gebäuden, die d
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published on 17/05/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2015 1 K 2399/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 17/05/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2014 1 K 1627/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 18/04/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 11. November 2015 1 K 91/13 (5) wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 11/05/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. Dezember 2015 13 K 2611/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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