Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 16 Freibeträge

(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb

1.
des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
2.
der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
3.
der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
4.
der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
5.
der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
6.
(weggefallen)
7.
der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.

(2) In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) wird der Freibetrag nach Absatz 1 um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögens und derjenigen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen sind, zum Wert des Vermögens, das insgesamt innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallenen ist. Die früheren Erwerbe sind mit ihrem früheren Wert anzusetzen.

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Steuerrecht: Der Pflegefreibetrag ist trotz Unterhaltspflicht zu gewähren

14.09.2017

Der Freibetrag für Pflegeleistungen steht einer pflegenden Person im Erbfall und bei Schenkungen auch dann zu, wenn sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
Steuerrecht

Steuerrecht: Gilt die günstige Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters?

27.07.2017

Die günstigere Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gilt bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter auch dann, wenn dieser nicht der rechtliche Vater ist.
Steuerrecht

Steuerrecht: Steuerfreibetrag bei Schenkungen unter Gebietsfremden

21.07.2016

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV stehen einer nationalen Regelung entgegen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird.
Steuerrecht

Erbschaftsteuer: Schweizer Erbe genießt denselben Freibetrag wie Erbe in Deutschland

27.01.2014

Ein in der Schweiz ansässiger Erbe ist für ein in Deutschland belegenes Grundstück (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig.
Steuerrecht

Steuerrecht: Zu einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude

19.12.2013

Ein Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 10 Steuerpflichtiger Erwerb


(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von de

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 15 Steuerklassen


(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden: Steuerklasse I: 1. der Ehegatte und der Lebenspartner,2. die Kinder und Stiefkinder,3. die Abkömmlinge der in Nummer

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 37 Anwendung des Gesetzes


(1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) findet auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2009 entsteht. (2) In Erbfällen, die vor dem 31. August 1980 eingetreten s

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag


(1) Neben dem Freibetrag nach § 16 wird dem überlebenden Ehegatten und dem überlebenden Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256 000 Euro gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten oder bei Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 2 Persönliche Steuerpflicht


(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2006 - IX ZR 227/03

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 227/03 Verkündet am: 20. Juli 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2008 - IV ZB 27/07

bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 27/07 vom 1. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter

Finanzgericht München Urteil, 21. Sept. 2016 - 4 K 1086/13

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 1086/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei Zusammenfall v

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - 4 K 1868/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 1868/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht In der Streitsache

Finanzgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - 4 K 2885/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 2885/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall In der St

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2034/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2033/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 12. Juni 2018 - 4 K 2133/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kl

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 03. Sept. 2015 - 4 K 317/14

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Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 317/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Kläger Prozessbevollmächtigte: ... gegen Fin

Finanzgericht München Urteil, 24. Juni 2015 - 4 K 1158/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten im Rahmen des klagegegenstän

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 410/13 Im Namen des Volkes Urteil II B 38/15 BFH In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Grunderwerbsteuer hat der 4. Sen

Finanzgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 4 K 532/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2018 - 4 K 476/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Gewährung des Freibetrages nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei umfänglicher Renovieru

Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 711/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor 1. Der Schenkungsteuerbescheid vom 4. September 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2016 wird dahingehend geändert, dass die Schenkungsteuer der Klägerin auf 0,- € herabgesetzt wird. 2. Die Kos

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Unter Abänderung der drei Grunderwerbsteuerbescheide vom 22.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2013 wird die Grunderwerbsteuer auf jeweils 3.098 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiese

Finanzgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - 4 K 1948/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Juli 2012 in Gestalt des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 12. November 2014 sowie der die Erbschaftsteuer ändernden Einspruchsentscheidung vom 4. Juli 2017 wird dahingehend geändert

Finanzgericht München Urteil, 09. Apr. 2014 - 4 K 1852/11

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Schenkungsteuer bei Erlass des Schenkungsteuerb

Finanzgericht München Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 71/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 20. August 2013 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 53.415,- € herabgesetzt wird. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird

Finanzgericht München Urteil, 15. Nov. 2017 - 4 K 3189/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Mai 2016 in Gestalt der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 31. Oktober 2016 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 575.651,75 € herabgesetzt

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 23/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017  2 K 489/16 E aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Aug. 2017 - II B 93/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 12. Oktober 2016  4 K 603/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 25/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015  3 K 3065/14 Erb aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 53/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  11 K 3629/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 37/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2015  3 K 35/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 2/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015  4 K 3636/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Apr. 2017 - 3 K 233/14

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf … Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zinszahlungen, die von der

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2017 - II B 38/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 5. März 2015  4 K 410/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Aug. 2016 - II B 100/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015 4 K 4023/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juli 2016 - 4 K 488/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Bescheide vom 31. Mai 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Januar 2014 werden dahin geändert, dass die Schenkungsteuer jeweils unter Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrags von 400.000 € festgesetzt wird. Die Bere

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juni 2016 - II R 51/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013  2 K 1477/12 aufgehoben.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 08. Juni 2016 - C-479/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 8. Juni 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Kapitalverkehr — Art. 63 AEUV und 65 AEUV — Schenkungsteuer — Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie — National

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 7 K 291/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen. 3

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 4 K 3636/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. September 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 25. Oktober 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zu

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 3 K 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tatbestand 1 A. Die Klage betrifft die Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom 5. Juli 1994 durch die Schenkerin ... (W) an den Kläger (Steuernummern .../.../... und .../.../...) sowie die der Schenkungsteuer zugrunde liegende Einheitsbewe

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juli 2015 - II R 21/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. April 2013  3 K 604/11 Erb aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juli 2015 - II R 15/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Februar 2014  3 K 37/12 Erb aufgehoben.

Landgericht Halle Urteil, 04. Mai 2015 - 4 O 346/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 D

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. März 2015 - 11 K 448/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Höhe der von der Klägerin zu tragenden Erbschaftsteuer auf den Erwerb von Todes wegen nach

Bundesfinanzhof Urteil, 04. März 2015 - II R 19/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. März 2013  4 K 3143/12 Erb im Hinblick auf die Kostenentscheidung und darüber hinaus insoweit aufgehoben, al

Finanzgericht Münster Urteil, 26. Feb. 2015 - 3 K 3065/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Der Schenkungsteuerbescheid vom 19.02.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 28.08.2014 werden geändert, die Schenkungsteuer wird auf X Euro festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - 11 K 754/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Unter Änderung des Bescheids vom 9. März 2012 und der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2013 wird die Erbschaftsteuer der Klägerin auf Ableben der X auf 62.190 EUR herabgesetzt.2. Das Finanzamt trägt die Kosten des

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2015 - 1 StR 405/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 4 0 5 / 1 4 vom 10. Februar 2015 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StGB § 52; AO § 370 Abs. 1 AO; ErbStG § 14 1. Die in einer Schenkungsteuer

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2015 - II R 9/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2011  4 K 2574/10 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 BvL 21/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2009 unvereinbar § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Finanzgericht Münster Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 265/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1 Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bei einer Schenk

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2014 - 11 K 3629/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor 1. Die gegenüber der Klägerin auf den Erwerb von Todes wegen nach ihrem Ehemann A.V. -- zuletzt im Änderungsbescheid vom 18. Juli 2014 -- erfolgte Festsetzung von Erbschaftsteuer wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagte

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juni 2014 - II R 45/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/3 Miterbin ihres im August 2009 verstorbenen Ehemanns (E). Weitere Miterben sind die beiden Kinder

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Apr. 2014 - II R 48/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tatbestand 1 I. Der im Oktober 1935 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21. Dezember 2010 von seiner Pflegeto

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(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten...