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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Zulassungsprüfung

Zeitreise: 05.10.2020‹ § 11§ 13 ›

Bei der Zulassungsprüfung von generischen Produkten, von Verfahren, Anwendungen, Bauprodukten oder Bauarten hat der Prüfsachverständige die Übereinstimmung mit den nationalen technischen Vorschriften zu prüfen und zu bewerten.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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