Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG 2016 | § 10 Bevollmächtigter des Herstellers

(1) Der Hersteller kann schriftlich einen Bevollmächtigten benennen.

(2) Der Bevollmächtigte nimmt die ihm vom Hersteller übertragenen Aufgaben für diesen wahr.

(3) Der Hersteller, der einen Bevollmächtigten beauftragt, muss diesem mindestens folgende Aufgaben übertragen:

1.
das Bereithalten der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des letzten Gerätes,
2.
die Herausgabe aller zum Nachweis der Konformität erforderlichen Informationen und Unterlagen an die Bundesnetzagentur auf deren begründetes Verlangen und
3.
die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur zur Abwehr von Risiken, die mit den Geräten verbunden sind, die in seinen Aufgabenbereich fallen.

(4) Die Pflicht nach § 8 Absatz 1 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen nach Anhang II Nummer 3 oder Anhang III Nummer 3 Buchstabe c der Richtlinie 2014/30/EU darf der Hersteller nicht dem Bevollmächtigten übertragen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG 2016 | § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers


(1) Der Hersteller hat sicherzustellen, wenn er Geräte in Verkehr bringt, dass sie nach den Anforderungen des § 4 entworfen und hergestellt wurden. (2) Der Hersteller darf Geräte nur in Verkehr bringen, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren nach

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2015 - 9 C 23/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung sogenannter EMV-Beiträge, die die Bundesnetzagentur von den Senderbetreibern nach dem Gesetz über die elektromagne

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2015 - 9 C 25/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung sogenannter EMV-Beiträge, die die Bundesnetzagentur von den Senderbetreibern nach dem Gesetz über die elektromagne

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Dez. 2013 - 9 A 545/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Dez. 2013 - 9 A 544/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Dez. 2013 - 9 A 546/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Dez. 2013 - 9 A 543/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betr

Oberlandesgericht Köln Urteil, 16. Aug. 2013 - 6 U 18/13

bei uns veröffentlicht am 16.08.2013

Tenor I. Die Berufungen der Parteien gegen das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 212/12 – werden zurückgewiesen. II. Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben. III. Dieses Urteil und d

Referenzen

(1) Der Hersteller hat sicherzustellen, wenn er Geräte in Verkehr bringt, dass sie nach den Anforderungen des § 4 entworfen und hergestellt wurden. (2) Der Hersteller darf Geräte nur in Verkehr bringen, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren nach § 17 Absatz 1...