EMVGAmtlich · § 5 UrhG
Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
Rechtsstand: 23.06.2021Fundstelle: BGBl I 2016, 2879Ausgefertigt: 14.12.2016
Gliederung
35 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- Abschnitt 2Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 13 Pflichten des Händlers
- § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3Konformität der Betriebsmittel
- Abschnitt 4Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Abschnitt 5Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 1Zuständigkeiten und Befugnisse
- Unterabschnitt 2Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
- § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- § 29 Auskunftsrechte
- Unterabschnitt 3Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
- Abschnitt 6Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7Schlussbestimmungen