Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
(1) Für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Fahrzeug hat der Inhaber der EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang III der Richtlinie 2003/37/EG auszustellen und diese dem Fahrzeug beizufügen. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss nach den Anforderungen in Anhang III der Richtlinie 2003/37/EG fälschungssicher sein.
(2) Der Inhaber einer EG-Typgenehmigung für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit hat alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten nach Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2003/37/EG zu kennzeichnen und, soweit die EG-Typgenehmigung Verwendungsbeschränkungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2003/37/EG enthält, jedem hergestellten Bauteil oder jeder hergestellten selbstständigen technischen Einheit ausführliche Angaben über die Beschränkungen und etwa erforderliche Vorschriften über den Einbau beizufügen. Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt fest, dass Fahrzeuge, Systeme, selbstständige technische Einheiten oder Bauteile nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmen, trifft es nach Artikel 16 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 13 der Richtlinie 2003/37/EG die erforderlichen Maßnahmen, um die Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ erneut sicherzustellen.
Passende Werkzeuge
- Datenschutz (DSGVO)DSGVO-Schadensersatz: Anspruchs-Check (Art. 82 DSGVO)Prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO DEM GRUNDE NACH schlüssig ist: Verstoß, Schaden, Kausalität — als transparente Kriterienliste, mit Rechtsprechungs-Überblick. Keine Schadensschätzung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Forderungen & Zinsen§ 823 BGB Schadensersatz-Ampel & Mitverschuldens-Rechner (§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB · §§ 249, 254 BGB)Prüfen Sie deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB auf 4 Stufen (Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung, Kausalität, Rechtswidrigkeit / Notwehr § 227 BGB, Verschulden § 276 BGB) und berechnen Sie den Zahlungsanspruch unter Einbeziehung von Vorteilsausgleichung und Mitverschuldensquote (§ 254 BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.