Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen

(1) Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen entgegen den §§ 45, 46 zu tilgen sind, falls die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse der Anordnung nicht entgegensteht. Die Registerbehörde soll das erkennende Gericht und die sonst zuständige Behörde hören. Betrifft die Eintragung eine Verurteilung, durch welche eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, so soll sie auch die Stellungnahme eines oder einer in der Psychiatrie erfahrenen medizinischen Sachverständigen einholen.

(2) Hat der Verurteilte infolge der Verurteilung durch ein Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, verloren, so darf eine Anordnung nach Absatz 1 nicht ergehen, solange er diese Fähigkeit oder dieses Recht nicht wiedererlangt hat.

(3) Gegen die Ablehnung einer Anordnung nach Absatz 1 steht dem Antragsteller innerhalb zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 63 Entfernung von Eintragungen


(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald die betroffene Person das 24. Lebensjahr vollendet hat. (2) Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 56 Behandlung von Eintragungen


(1) Eintragungen nach § 54 werden bei der Anwendung dieses Gesetzes wie Eintragungen von Verurteilungen durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes behandelt. Hierbei steht eine Rechtsfolge der im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelten
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 46 Länge der Tilgungsfrist


(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,b) zu Freiheitsstrafe oder Strafar

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 45 Tilgung nach Fristablauf


(1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. (2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung nu

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. März 2009 - 1 StR 50/09

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 50/09 vom 18. März 2009 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2009 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2011 - 5 ARs 6/11

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

5 ARs 6/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 27. Januar 2011 in der Strafsache gegen hier: Beschwerde gegen versagte Löschung von BZR-Einträgen Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2011 beschlossen: Die Beschwerde gegen den

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 06. Sept. 2018 - 4 L 737/18.MZ

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.850 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner im Wege des Erlass

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2015 - 3 StR 382/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 382/15 vom 29. Oktober 2015 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ECLI:DE:BGH:2015:291015B3STR382.15.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerd

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2015 - 11 Sa 357/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.02.2015– 8 Ca 3794/13 d – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 25. Jan. 2015 - 1 B 388/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2015

Gründe 1 Der am …1990 geborene Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Antragsgegners, mit dem ihm die Fahrerlaubnis für die Klassen B, M und L entzogen wurde. 2 Durch Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 20

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Der Beschluss des Kammergerichts vom 22. Oktober 2012 - 4 VAs 48/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Nov. 2013 - 1 S 244/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2012 - 11 K 1376/12 - geändert.Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht z

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Aug. 2013 - 7 A 10485/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Mai 2013 – 4 K 563/12.KO – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2012 - 5 C 1/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Er ist seit Dezember 1987 mit Fatma K. verheiratet. Seine Ehefrau wurde im Mai 19

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2009 - 13 S 2428/08

bei uns veröffentlicht am 06.05.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2007 - 11 K 3108/06 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des V

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2005 - 13 S 2223/04

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

Tenor Soweit die Berufung zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Dezember 2003 - 1 K 80/03 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kos

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