Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 41 Umfang der Auskunft

(1) Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie Suchvermerke dürfen, unbeschadet der §§ 42 und 57, nur zur Kenntnis gegeben werden

1.
den Gerichten, Gerichtsvorständen, Staatsanwaltschaften, dem nationalen Mitglied nach Maßgabe des § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Eurojust-Gesetzes, den Aufsichtsstellen nach § 68a des Strafgesetzbuchs sowie der Bewährungshilfe für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,
2.
den obersten Bundes- und Landesbehörden,
3.
den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben,
4.
den Finanzbehörden für die Verfolgung von Straftaten, die zu ihrer Zuständigkeit gehören,
5.
den Kriminaldienst verrichtenden Dienststellen der Polizei für Zwecke der Verhütung und Verfolgung von Straftaten,
6.
den Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren,
7.
den Ausländerbehörden, den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn sich die Auskunft auf einen Ausländer bezieht,
8.
den Gnadenbehörden für Gnadensachen,
9.
den für waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, für die Erteilung von Jagdscheinen, für Erlaubnisse zum Halten eines gefährlichen Hundes oder für Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe und die Überprüfung des Bewachungspersonals zuständigen Behörden,
10.
dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz,
11.
den Rechtsanwaltskammern oder der Patentanwaltskammer für Entscheidungen in Zulassungs-, Aufnahme- und Aufsichtsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland,
12.
dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dem Eisenbahn-Bundesamt und den zuständigen Landesbehörden im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz,
13.
den Luftsicherheitsbehörden für Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes,
14.
der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz.

(2) Eintragungen nach § 17 und Verurteilungen zu Jugendstrafe, bei denen der Strafmakel als beseitigt erklärt ist, dürfen nicht nach Absatz 1 mitgeteilt werden; über sie wird nur noch den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für ein Strafverfahren gegen die betroffene Person Auskunft erteilt. Dies gilt nicht für Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs. Die Angabe nach § 5 Absatz 1 Nummer 8 darf nicht nach Absatz 1 mitgeteilt werden.

(3) Die Auskunft nach den Absätzen 1 und 2 wird nur auf ausdrückliches Ersuchen erteilt. Die in Absatz 1 genannten Stellen haben den Zweck anzugeben, für den die Auskunft benötigt wird; sie darf nur für diesen Zweck verwertet werden.

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GmbH: Versicherung des GmbH-Geschäftsführers bei der Bestellung

27.03.2013

Kein Eintragungshindernis, wenn der Geschäftsführer nicht jedes einzelne Bestellungshindernis verneint.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 34a Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung


(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggebe

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 168 Auswahl des Vormunds


(1) Hat das Gericht einen Vormund zu bestellen, so soll es bei der Auswahl auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Kindes anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. (2) Vor der Bestell

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 36 Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten


(1) Die Rechtsanwaltskammer kann zur Ermittlung des Sachverhalts in Zulassungssachen eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 11 des Bundeszentralregistergesetzes als Regelanfrage einholen. (2) Gerichte und Behörden einschließlich der Ber
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister


(1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 21a, 42a - nur mitgeteilt werden1.den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 21a Protokollierungen


(1) Die Registerbehörde fertigt zu den von ihr erteilten Auskünften, Mitteilungen und Hinweisen Protokolle, die folgende Daten enthalten: 1. die Vorschrift, auf der die Auskunft oder der Hinweis beruht,2. den Zweck der Auskunft,3. die in der Anfrage

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke


(1) Gerichte und Behörden teilen der Registerbehörde die in den §§ 4 bis 19 bezeichneten Entscheidungen, Feststellungen und Tatsachen mit. Stellen sie fest, dass die mitgeteilten Daten unrichtig sind, haben sie der Registerbehörde dies und, soweit un

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte


Auskünfte aus dem Register an Behörden (§ 30 Abs. 5, §§ 31, 41, 43) dürfen nur den mit der Entgegennahme oder Bearbeitung betrauten Bediensteten zur Kenntnis gebracht werden.
zitiert 8 §§ in anderen Gesetzen.

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen


(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: 1. Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zug

Strafgesetzbuch - StGB | § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen


(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,2. seinem Hausstand angehört,3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder4.

Strafgesetzbuch - StGB | § 232 Menschenhandel


(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden i

Strafgesetzbuch - StGB | § 235 Entziehung Minderjähriger


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,den Eltern,

Strafgesetzbuch - StGB | § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz


(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsst

Strafgesetzbuch - StGB | § 234 Menschenraub


(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen,

Strafgesetzbuch - StGB | § 236 Kinderhandel


(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in d

Eurojust-Gesetz - EJG 2019 | § 5 Befugnisse des nationalen Mitglieds


(1) Das nationale Mitglied übt seine Befugnisse gemäß den Artikeln 8, 9, 19 und 51 Absatz 4 der Eurojust-Verordnung mit folgenden Maßgaben aus: 1. das nationale Mitglied kann den zuständigen deutschen Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Eurojust-Ver
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 5 Inhalt der Eintragung


(1) Einzutragen sind1.die Personendaten der betroffenen Person; dazu gehören der Geburtsname, ein hiervon abweichender Familienname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift sowie abwei

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen


(1) Ersuchen von Stellen eines anderen Staates sowie von über- und zwischenstaatlichen Stellen um Erteilung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Register oder um Erteilung eines Führungszeugnisses an Behörden werden nach den hierfür geltenden völker

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen


(1) Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 - auch in Verbindung mit § 38 - des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. Dabei ist zu

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2019 - II ZB 18/19

bei uns veröffentlicht am 03.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/19 vom 3. Dezember 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 6 Abs. 2; FamFG § 395 Abs. 1 Satz 1 a) Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäft

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2019 - II ZB 25/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/17 vom 14. Mai 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 13g Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; GmbHG § 8 Abs. 3, § 10 Dem Gerichtshof der Europä

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2011 - II ZB 24/10

bei uns veröffentlicht am 07.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/10 vom 7. Juni 2011 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 39 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2010 - II ZB 5/10

bei uns veröffentlicht am 17.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 5/10 vom 17. Mai 2010 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 13 e Abs. 3, 13 g Abs. 2; GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; § 28 Abs. 2 FGG a.F. Die vom Gesch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 2 K 17.600

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 7. Februar 2017 in Gestalt deren Beschwerdebescheids vom 31. März 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2018 - 21 ZB 15.2305

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. August 201

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. März 2019 - RO 5 K 17.1402

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine Mitt

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 10. Jan. 2019 - RN 5 S 18.1733

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Apr. 2016 - Au 2 S 15.1767

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Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts ... vom 27. Oktober 2015 wird angeordnet. II. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ...,

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703

bei uns veröffentlicht am 28.06.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 15. Mai 2019 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Sept. 2014 - W 1 K 13.885

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2016 - 11 CS 16.1523

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg wird in Nummer I und II aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Nummern 1 und 2 des Bescheids vom 23. Mai 2016 wiederhergestellt. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2018 - 6 C 18.2347

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Oktober 2018 - M 21 K 18.922 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - AnwZ (Brfg) 70/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das seinem Prozessbevollmächtigten am 25. Oktober 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Saarländischen Anwaltsgerichtsh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Okt. 2016 - 1 S 1662/16

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Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. Juli 2016 - 3 K 2180/16 - geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Nr. 3 der Verfügung der Antragsgegneri

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Feb. 2016 - 4 K 1153/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 12. Juni 2015 - 4 L 441/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird in der Wertstufe bis 4.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der am          geborene Antragsteller begehrt die Aufnahme in den juristisc

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Apr. 2015 - 4 Ws 117/15

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 11. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 10 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung. 2

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 2012 - 5 Sa 389/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Aug. 2013 - 7 A 10485/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Mai 2013 – 4 K 563/12.KO – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vo

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 08. März 2013 - 4 K 563/12.KO

bei uns veröffentlicht am 08.03.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 6 AZR 339/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Okt. 2012 - 8 W 241/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 21.06.2011, HRB 723334, aufgehoben. 2. Die Registersache wird zur Behandlung und

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Okt. 2011 - 1 A 246/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Unter Abänderung des Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2010 - 2 K 495/09 - wird der Bescheid des Beklagten vom 29. April 2009 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu er

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 10. Aug. 2009 - 1 Ss 1161/09

bei uns veröffentlicht am 10.08.2009

Tenor Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das Urteil des Landgerichts - 31. kleine Strafkammer - Stuttgart vom 09. März 2009 mit den Feststellungen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2005 - 13 S 2223/04

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

Tenor Soweit die Berufung zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Dezember 2003 - 1 K 80/03 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kos

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2004 - 10 S 1283/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2004 - 3 K 3250/03 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision w

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(1) Das nationale Mitglied übt seine Befugnisse gemäß den Artikeln 8, 9, 19 und 51 Absatz 4 der Eurojust-Verordnung mit folgenden Maßgaben aus: 1. das nationale Mitglied kann den zuständigen deutschen Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Eurojust-Verordnung...