Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 33 Einziehung
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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Inhaltsverzeichnis
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
22/11/2017 09:54
Die Vorlage eines nicht ausreichenden Fahrttickes stellt eine Berförderungserschleichung gem. §§ 365 a, 248 a StGB dar – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsBetrug
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Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so dürfen die Gegenstände abweichend von § 22 Abs. 2 Nr. 1 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen, 1. wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt,
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht anzeigt,2.in einem Antrag nach § 7, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3 oder § 13 Absatz 3 Satz 3, unrichtige Angab
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published on 26/02/2021 17:53
Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
SubjectsStrafrecht
published on 14/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 28/18 vom 14. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ECLI:DE:BGH:2018:140618B3STR28.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer
published on 20/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 127/18 vom 20. Juni 2018 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2018:200618B2STR127.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführ
published on 27/06/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 204/17 vom 27. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2017:270617B2STR204.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
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(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht anzeigt,2.in einem Antrag nach § 7, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3 oder § 13 Absatz 3 Satz 3, unrichtige Angaben macht oder...