Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 72

(1) Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziele einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit ihm zu erörtern.

(2) Äußert sich der Personalrat nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder hält er bei Erörterung seine Einwendungen oder Vorschläge nicht aufrecht, so gilt die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt. Erhebt der Personalrat Einwendungen, so hat er dem Leiter der Dienststelle die Gründe mitzuteilen. § 69 Abs. 2 Satz 6 gilt entsprechend.

(3) Entspricht die Dienststelle den Einwendungen des Personalrates nicht oder nicht in vollem Umfange, so teilt sie dem Personalrat ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich mit.

(4) Der Personalrat einer nachgeordneten Dienststelle kann die Angelegenheit binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Mitteilung auf dem Dienstwege den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, mit dem Antrag auf Entscheidung vorlegen. Diese entscheiden nach Verhandlung mit der bei ihnen bestehenden Stufenvertretung. § 69 Abs. 3 Sätze 2, 3 gilt entsprechend. Eine Abschrift seines Antrages leitet der Personalrat seiner Dienststelle zu.

(5) Ist ein Antrag gemäß Absatz 4 gestellt, so ist die beabsichtigte Maßnahme bis zur Entscheidung der angerufenen Dienststelle auszusetzen.

(6) § 69 Abs. 5 gilt entsprechend.

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Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 79


(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht 1.bei der Auswahl des zu kündigenden Arb

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 82


(1) In Angelegenheiten, in denen die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, ist an Stelle des Personalrates die bei der zuständigen Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen. (2) Vor einem Beschluß in Angelegenheiten, die einzel
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 69


(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

weitere Fundstellen ... Tenor I. Auf die Beschwerde der zu 1) beteiligten Betriebsvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. März 2016 - 2 BV 34/15 - in Ziff. 2 und 3 des Tenors wie folgt abgeändert: Es wird

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 42/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2015 - 19 Sa 2229/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 867/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 24/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juni 2016 - 9 Sa 135/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2015 - 2 Ca 2510/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit ein

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2016 - 6 Sa 206/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 13.01.2016 - AZ: 3 Ca 2511/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Jan. 2016 - 3d A 584/12.O

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe vo

Bundesarbeitsgericht Urteil, 01. Juni 2011 - 7 AZR 117/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. August 2009 - 22 Sa 79/09 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Nov. 2008 - 10 Sa 424/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19. Juni 2008, Az.: 8 Ca 1736/07, abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3.

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(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der...
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der...
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der...
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der...
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung. Der...
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