Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 107 Stufenvertretungen

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 107 Stufenvertretungen
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Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden, soweit Stufenvertretungen bestehen, bei den Behörden der Mittelstufen Bezirks-Jugend- und -Auszubildendenvertretungen und bei den obersten Dienstbehörden Haupt-Jugend- und -Auszubildendenvertretungen gebildet. Für die Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen gelten § 89 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 99 bis 105 entsprechend.

(2) In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Jugend- und Auszubildendenvertretungen eine Gesamt-Jugend- und -Auszubildendenvertretung gebildet. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, gelten als selbstständige Dienststellen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. Der Beschluss ist für die
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published on 11/02/2015 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der DB Fernverkehr AG vom 26. April 2012 verpflichtet, dem Kläger eine Jahresabschlussleistung (JAL) für die Monate Juni bis Dezember 2011 in Höhe von 4.027,80 EUR zu zahlen. 2.
published on 16/10/2018 00:00

Tenor Das zwischen dem Freistaat Bayern und dem Beteiligten zu 1) unbefristet begründete Arbeitsverhältnis ist aufgelöst. Gründe I. Der Beteiligte zu 1) hat am … Juli 2018 an der … seine Ausb
published on 04/08/2014 00:00

Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Auflösung des zwischen ihm und dem Beteiligten zu 3. kraft Gesetzes fingierten Arbeitsverhältnisses. 2 Der Antragsteller und der Beteiligte zu 3. schlossen am 15.07.2009 einen Ausbildungsvertrag für d
published on 30/06/2014 00:00

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann keinen Erfolg haben. Die Rechtssache hat weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132
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Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, gelten als selbstständige Dienststellen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. Der Beschluss ist für die folgende Wahl...