BND-Gesetz - BNDG | § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten

(1) Der Bundesnachrichtendienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen und deren Verarbeitung einzuschränken nach § 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes mit der Maßgabe, dass die Prüffrist nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zehn Jahre beträgt.

(2) Der Bundesnachrichtendienst hat personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen und deren Verarbeitung einzuschränken nach § 13 Absatz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Für die Verwendung elektronischer Akten findet § 13 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, dass die Erforderlichkeit der elektronischen Akten für die Aufgabenerfüllung spätestens nach zehn Jahren zu prüfen ist.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

BND-Gesetz - BNDG | § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen


(1) Der Bundesnachrichtendienst kann für die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst, den Polizeibehörden des Bundes und der Länder und dem
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG | § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien


(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, we

Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG | § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten


(1) Stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, daß in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

BND-Gesetz - BNDG | § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten


(1) Der Bundesnachrichtendienst darf personenbezogene Daten nach § 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, verändern und nutzen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Speicherung, Veränderung und Nutzung pers

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2013 - V ZR 14/12

bei uns veröffentlicht am 01.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 14/12 Verkündet am: 1. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 6 A 6/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Rechtsanwalt. Er wendet sich gegen die Speicherung und Nutzung von Metadaten aus seinen Telekommunikationsverkehren durch den Bundesnachricht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 6 A 7/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der auch im internationalen Zusammenhang für die Presse- und Informationsfreiheit eintritt. Er wendet sich gegen di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - 6 A 5/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihn zu überwachen und zu verhindern, dass er wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen kann. Er geht dav

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juni 2016 - 6 A 7/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Er begehrt von der Beklagten Auskunft darüber, ob zu seine

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. März 2014 - 20 K 6717/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 13.07.2012 und des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2012 verpflichtet, der Klägerin gemäß ihrem A

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. März 2010 - 6 A 2/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Umfang der Pflicht des Bundesnachrichtendienstes, dem Kläger über die zu seiner Person in den Akten des Dienstes gespeiche

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(1) Stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, daß in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Das...