BNDGAmtlich · § 5 UrhG
BND-Gesetz
Rechtsstand: 02.12.2025Fundstelle: BGBl I 1990, 2954, 2979Ausgefertigt: 20.12.1990
Gliederung
93 Vorschriften- Abschnitt 1Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
- Abschnitt 2Weiterverarbeitung von Daten
- Abschnitt 3Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
- § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
- § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Abschnitt 4Technische Aufklärung
- Unterabschnitt 1Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22 Kernbereichsschutz
- § 23 Anordnung
- § 24 Eignungsprüfung
- § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- Unterabschnitt 3Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Unterabschnitt 4Besondere Formen der technischen Aufklärung
- Unterabschnitt 5Unabhängige Rechtskontrolle
- § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41 Unabhängiger Kontrollrat
- § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48 Amtsbezeichnungen
- § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52 Beanstandungen
- § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 6Mitteilungen und Evaluierung
- Unterabschnitt 1Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Abschnitt 5Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 6Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7Schlussvorschriften