Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 1 Geltungsbereich
Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 1 Geltungsbereich
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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Inhaltsverzeichnis
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 17/12/2014 00:00
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom .... Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom .... August 2012 rechtswidrig ist.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Di
published on 02/03/2017 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen ihre dienstliche Regelbeurteilung.
2
published on 29/07/2008 00:00
Tenor
Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. August 2006 - 1 K 2279/05 - in seinem stattgebenden Teil unwirksam.
published on 16/10/2007 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2007 - 11 K 2613/06 - geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den Dienstposten
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