(1) Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

(2) Zusammenhängende Grundflächen verschiedener Gemeinden, die im übrigen zusammen den Erfordernissen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes entsprechen, können auf Antrag zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammengelegt werden.

(3) Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße von 250 Hektar hat.

(4) Die Länder können die Mindestgrößen allgemein oder für bestimmte Gebiete höher festsetzen.

(5) In gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht die Ausübung des Jagdrechts der Jagdgenossenschaft zu.

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BGH: Zum Ersatzanspruch für Wildschäden aus § 29 BJagdG

07.04.2010

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Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 14d AEG 1994

§ 14d AEG 1994 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 14d AEG 1994 wird zitiert von 1 anderen §§ im Allgemeines Eisenbahngesetz.

Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 4 Jagdbezirke


Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8).

Referenzen - Urteile | § 14d AEG 1994

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14d AEG 1994.

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2003 - III ZR 380/02

bei uns veröffentlicht am 30.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 380/02 Verkündet am: 30. Oktober 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Ad

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2005 - III ZR 10/05

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 10/05 Verkündet am: 15. Dezember 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 4, 14 B

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2010 - III ZR 233/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 233/09 Verkündet am: 4. März 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG §§ 6, 29 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2000 - III ZR 110/99

bei uns veröffentlicht am 20.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 110/99 Verkündet am: 20. Januar 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2000 - III ZR 328/98

bei uns veröffentlicht am 04.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 328/98 Verkündet am: 4. August 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache betreffend Entschädigungsansprüche we

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 287/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfah

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 12. Juni 2018 - 7 A 834/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wi

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2018 - 1 BvR 3251/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - 5 Bf 51/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Februar 2016 geändert. Der Bescheid vom 31. März 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2014 wird au

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2017 - 8 A 10578/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revisi

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 15. Dez. 2016 - 3 A 146/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Zugehörigkeit von Flächen entweder zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Klägerin oder zum Eigenjagdbezirk des Beigeladenen zu 1. 2 Am 19.7.2013 setzte die Beigeladene zu 2. den Beklagten davon in Ken

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 14. Apr. 2016 - 6 A 65/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 09. Feb. 2016 - 4 K 6243/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vol

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 21. Mai 2015 - 6 A 987/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Kostenfestsetz

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. März 2015 - 1 L 39/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Gründe 1 Der zulässige Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 18. März 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die gemäß § 124 A

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Nov. 2014 - 8 A 10469/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. November 2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläu

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Feb. 2014 - 2 M 9/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin – 7. Kammer – vom 15. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außerg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Aug. 2013 - 16 B 516/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird eingestellt.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. April 2013 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2012 - 9 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tatbestand 1 Die klagende Jagdgenossenschaft wendet sich gegen die Heranziehung zur Jagdsteuer. 2

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 02. Sept. 2010 - 10 KS 1/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) und des Beigeladenen zu 2). Zur Abgeltung der dem Gericht entstandenen baren Auslagen wird

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Sept. 2009 - 2 L 434/04

bei uns veröffentlicht am 02.09.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 09. Juni 2004 wird auf die Berufung des Beklagten und des Beigeladenen geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Ko

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Sept. 2008 - 1 K 430/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand