Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 4 Jagdbezirke

Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8).

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Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 8 Zusammensetzung


(1) Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. (2) Zusammenhängende Grundflächen ver

Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 7


(1) Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk. Die Länder können

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 287/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfah

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - 5 Bf 51/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Februar 2016 geändert. Der Bescheid vom 31. März 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2014 wird au

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 21. Mai 2015 - 6 A 987/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Kostenfestsetz

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. Mai 2013 - 1 M 46/13

bei uns veröffentlicht am 31.05.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 3. Kammer - vom 19. April 2013, deren Prüfung gem. § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat - soweit sie zuläss

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Sept. 2009 - 2 L 434/04

bei uns veröffentlicht am 02.09.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 09. Juni 2004 wird auf die Berufung des Beklagten und des Beigeladenen geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Ko

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(1) Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk. Die Länder können abweichend...