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§ 136Amtlich · § 5 UrhG

Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein

Zeitreise: 17.12.2025

Das Behördenpatent nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein gilt als Behördenschifferzeugnis, das Sportpatent nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein als Sportschifferzeugnis im Sinne dieser Verordnung.

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