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§ 142Amtlich · § 5 UrhG

Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch

Zeitreise: 17.12.2025

Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.

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