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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 28.05.2021

Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

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Ende des Gesetzes