Inkrafttreten
(1) Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die folgenden Änderungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft: 1. Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b und c, 2. Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b sowie Nummer 3.
(3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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