Behindertengleichstellungsgesetz - BGG | § 3 Menschen mit Behinderungen
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Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Inhaltsverzeichnis
Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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27/05/2013 08:46
Wenn im Vertrag die Zahl der Schlüssel nicht festgelegt ist, dann muss man sich an der Anzahl der Wohnungsnutzer orientieren.
SubjectsMietminderung wegen Mängeln
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ein nach Absatz 3 anerkannter Verband kann, ohne in seinen Rechten verletzt zu sein, Klage nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung oder des Sozialgerichtsgesetzes erheben auf Feststellung eines Verstoßes gegen 1. das Benachteiligungsverbot fü
(1) Ein Träger öffentlicher Gewalt darf Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinder
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11 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 17/01/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
published on 17/01/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
published on 22/10/2018 00:00
Tenor
Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.137,50 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller wendet sich im Rahmen des einstweiligen Rechts
published on 14/01/2015 00:00
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2013 - 18 Sa 2045/12 -
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