Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | Art 229
Weitere Überleitungsvorschriften
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | Art 229<br>Weitere Überleitungsvorschriften
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Inhaltsverzeichnis
(weggefallen)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 02/04/2023 22:26
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn A
Klägers,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler,
Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,
g e g e
published on 18/10/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07. Mai 2015, Az. 1 Ca 1484/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 €
published on 23/05/2016 00:00
Tenor
beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht
published on 15/06/2012 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 12. Februar 2010 teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 10.874,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.