Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 926 Zubehör des Grundstücks

(1) Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll.

(2) Erlangt der Erwerber auf Grund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des Besitzes maßgebend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1031 Erstreckung auf Zubehör


Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach den für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften des § 926.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten


(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glaube

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2008 - II ZR 65/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 65/07 vom 18. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2005 - V ZR 196/04

bei uns veröffentlicht am 03.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 196/04 Verkündet am: 3. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 25. Jan. 2018 - 3 W 95/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bernkastel-Kues wird aufgehoben. Die Rechtspflegerin wird angewiesen, den Antrag vom 20. April 2017 auf Eintragung der..

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Sept. 2016 - 5 O 77/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.420,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Nov. 2004 - 10 S 1116/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsrecht Sigmaringen vom 04. März 2004 - 6 K 208/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision zugelassen. Tatbestand   1