(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. Erklärt der Gläubiger dem Schuldner, dass er die Strafe verlange, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.

(2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 451 BGB.

3 Artikel zitieren § 451 BGB.

Grundstücksrecht: Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

13.07.2017

Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
Grundstücksrecht

Arzneimittelrecht: Zur unverhältnismäßigen Vertragsstrafe bei Arzneimittellieferung

17.03.2016

Eine Vertragsstrafenvereinbarung in einem Formularvertrag über die Lieferung von Arzneimitteln ist nur wirksam, wenn dieser auch angesichts des geringsten Vertragsverstoßes noch angemessen ist.

Referenzen - Gesetze | § 451 BGB

§ 451 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 451 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 75c


(1) Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe versprochen, so kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vorschriften des § 340 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelte
§ 451 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 341 Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung


(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. (2) S

Referenzen - Urteile | § 451 BGB

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 451 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2009 - I ZR 44/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 44/06 Verkündet am: 26. März 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2018 - V ZR 68/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 68/17 Verkündet am: 21. September 2018 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2016 - VIII ZR 26/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 26/15 Verkündet am: 20. Januar 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Jan. 2016 - 22 U 136/11

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.5.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der im Grundbuch von I Bl. ##### in Abt. III unter lfd. Nr. 4 eingetragenen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juni 2014 - 3 L 35/10

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 03. Dezember 2009 wird geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.888,00 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2005 zu zahle

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - 8 AZR 645/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2009 - 7 Sa 385/09 - aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von Zinsen fü

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Sept. 2009 - 12 U 147/05

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1, 2 und 4 wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 20. Juni 2005 - 4 O 10/04 - wie folgt a b g e ä n d e r t : Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung de

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Dez. 2008 - 1 U 18/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.10.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund (Az.: 6 O 157/06) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom 10.01.2008 wird zurückgewiesen. Die Ents