Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 268 Ablösungsrecht des Dritten

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu, wenn er Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu verlieren.

(2) Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen.

(3) Soweit der Dritte den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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05.11.2015 14:02

Mit einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung erwirbt der Gesellschafter nicht „automatisch“ neue Geschäftsanteile. Er muss sein Bezugsrecht vielmehr ausdrücklich ausüben.
26.12.2013 18:58

Dieser kann in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 I ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird.
05.12.2013 11:21

Ein Fehlbetrag bei der Ablösung kann nach Treu und Glauben dann unschädlich sein, wenn er sowohl absolut als auch als relativ geringfügig ist.
16.07.2012 12:34

BGH vom 26.04.12- Az: V ZB 181/11 - Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Verlangt der Gläubiger Befriedigung aus dem Grundstück, so finden die Vorschriften der §§ 268, 1144, 1145 entsprechende Anwendung.
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published on 06.10.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 68/11 vom 6. Oktober 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 75 a) Gehen mehrere zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nac
published on 06.10.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/11 vom 6. Oktober 2011 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 268 Abs. 1 Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene
published on 11.05.2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 279/04 Verkündet am: 11. Mai 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________ BGB §§
published on 04.02.2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 129/09 vom 4. Februar 2010 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer F
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