Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

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Eltern: Elterngeld kann außergewöhnliche Belastung mindern

06.05.2016

Unterhaltsleistungen können im Veranlagungszeitraum 2016 unter gewissen Voraussetzungen bis zu 8.652 EUR als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Steuerrecht

Betreuungsunterhalt: Keine Verlängerung bei Behauptung schlechter schulischer Leistungen

02.06.2011

Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für ein zehnjähriges Kind kann nicht dadurch erreicht werden, dass pauschal auf schlechte schulische Leistungen verwiesen wird-OLG Brandenburg vom 22.03.11-Az:10 UF 85/09

Insolvenzordnung (InsO)

03.07.2009

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Insolvenzordnung - InsO -

01.07.2009

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen


(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen


(1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind da

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 59 Beurkundung


(1) Die Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, 1. die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts


(1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung 1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt


Die Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m bestehen auch dann, wenn der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben oder wenn das Kind tot geboren ist. Bei einer Fehlgeburt gelten die Vorschriften der §§ 1615l, 1615m sinngemäß.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit


(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 310/03

bei uns veröffentlicht am 19.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 310/03 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ ZPO § 850c Abs. 1 Ist die erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 6/04

bei uns veröffentlicht am 19.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 6/04 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, den Richter Raebel, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf, R

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 322/03

bei uns veröffentlicht am 19.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 322/03 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, den Richter Raebel, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf,

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2019 - IX ZR 264/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 264/18 Verkündet am: 12. September 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 170/03

bei uns veröffentlicht am 10.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 170/03 vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1; BGB § 1615k i.d.F. vom 30. Juni 1998 Bei altrechtlichen Ansprüchen der Kindesmutt

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2019 - 33 WF 1581/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 8.11.2018 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2015 - L 7 AS 634/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. März 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 01.04.2012 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26.04.2012 aufgehoben. II. Der Be

Amtsgericht Miesbach Endbeschluss, 21. Dez. 2017 - 1 F 255/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Antragstellerin. Gründe Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegner zu 1 un

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Okt. 2014 - L 12 EG 50/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Nov. 2018 - 1 BvR 1511/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Feb. 2018 - 1 BvR 2759/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 R 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. November 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Amtsgericht Köln Beschluss, 16. Aug. 2016 - 312 F 115/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu 1) zu Händen der Antragstellerin zu 2) über den bereits titulierten Kindesunterhalt in Höhe von 160 % des Mindestunterhalts hinaus ab September 2016 einen weiteren Kindesunterhalt in

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Apr. 2016 - 13 UF 16/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 02.12.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin Tren

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Dez. 2015 - 18 UF 123/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen 6 F 72/15 vom 13.7.2015 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der B

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 27. Apr. 2015 - 9a L 856/15.A

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, da die Antragstellerin einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater gemäß § 1615l BGB hat und dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bisher nicht dargeleg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Apr. 2015 - II-3 UF 211/12

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers sowie die Beschwerdeerweiterung der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Geldern vom 25.07.2012 sowie der Senatsbeschluss vom 15.03.2013, soweit es den Unterhaltszeitr

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Feb. 2015 - XI R 14/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. März 2013  10 K 10353/08 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. Jan. 2015 - 4 UF 253/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und auf die Beschwerde des Antragsgegners den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengeric

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Juli 2014 - III B 28/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet und durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 37/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Vater einer im Juni 1992 geborenen Tochter (T), für die er Kindergeld bezog. T ist die Mutter eines im

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2014 - III R 46/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater einer im Mai 1989 geborenen Tochter (T), die sich bis August 2012 in einer Ausbildung zur Friseurin b

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Apr. 2014 - 2 UF 238/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Karlsruhe vom 06.09.2013 - 6 F 47/13 - wie folgt abgeändert: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin rückständigen U

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Nov. 2013 - 13 WF 1089/13

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 04.10.2013 und die Nichtabhilfeverfügung dieses Gerichts vom 21.11.2013 aufgehoben und dem Antra

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 14. Nov. 2013 - 12 K 1256/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der Kindergeldanspruch für eine volljährige, aber ledige Tochter erlischt, wenn diese nach § 1615l

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Okt. 2013 - III R 22/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist leiblicher Vater einer 1991 geborenen Tochter, die nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung am 1. Oktober 2

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Sept. 2013 - III R 55/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Mutter einer 1984 geborenen Tochter (T). T ist selbst Mutter eines 2006 geborenen Sohnes. Sie lebte

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Aug. 2013 - 10 AZR 323/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2012 - 11 Sa 1004/11 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Aug. 2013 - 6 UF 25/13

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.3.2011 bis zum 14.6.2011 in Höhe von 1.754,13 €  zu zahlen.Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin nachehelichen Unter

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juli 2013 - XI R 16/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2010.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2013 - III R 24/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Mutter einer im April 1984 geborenen Tochter (T). Im Januar 2006 gebar T selbst einen Sohn. Dessen

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Feb. 2013 - III S 8/12 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) ist die Mutter einer im April 1984 geborenen Tochter (T). Im Januar 2006 gebar T selbst ei

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Okt. 2012 - 4 K 2344/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin begehrt Akteneinsicht

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. Sept. 2012 - 13 UF 1086/11

bei uns veröffentlicht am 19.09.2012

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Koblenz vom 14. November 2011 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. De

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Aug. 2012 - III R 43/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog Kindergeld für ihre im Mai 1986 geborene Tochter (T). Diese absolvierte seit September 2005 eine Ausb

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Juni 2011 - 1 BvR 429/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Juli 2009 - 2 S 507/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2008 - 2 K 1284/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Berufungsverfahrens.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 23. Juni 2009 - 8 UF 16/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2009

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Rendsburg vom 10. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger Auskunft zu erteilen, wer ihr in der Zeit vo

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2005 - 16 (2) UF 228/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 08.04.2004 (20 F 413/03) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, Betreuungsunterh

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 17. Aug. 2004 - 8 UF 266/03

bei uns veröffentlicht am 17.08.2004

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Rendsburg vom 19. November 2003 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen noch folgenden U

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(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und...