Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1279 Pfandrecht an einer Forderung

Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290. Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § 1259 entsprechende Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1280 Anzeige an den Schuldner


Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes


Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die Verwertung des Pfandes, das einen Börsen- oder Marktpreis hat, schon bei der Verpfändung verein

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2018 - XI ZR 500/16

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 500/16 Verkündet am: 10. Juli 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:100718UXIZR500.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2013 - XI ZR 507/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 507/12 vom 17. September 2013 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Grüneberg, Maihold, Pamp und die Richter

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 08. Apr. 2009 - 3 U 240/08

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 06.11.2008 - 2 O 212/08 - wie folgt a b g e ä n d e r t: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in be

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 21. Sept. 2006 - 12 U 63/06

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2006 -2 O 311/05 -wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die

Referenzen

Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die Verwertung des Pfandes, das einen Börsen- oder Marktpreis hat, schon bei der Verpfändung vereinbaren, dass...