Bewertungsgesetz - BewG | § 56 Umlaufende Betriebsmittel

(1) Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus der letzten und der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Für die Weinvorräte aus der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag gilt dies jedoch nur, soweit sie nicht auf Flaschen gefüllt sind.

(2) Für Feststellungszeitpunkte ab dem 1. Januar 1996 zählen bei ausbauenden Betrieben die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Diese Zuordnung der Weinvorräte steht einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleich, die im Kalenderjahr 1995 eingetreten ist; § 27 ist insoweit nicht anzuwenden.

(3) Abschläge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bewertungsgesetz - BewG | § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen


(1) Einheitswerte, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1991 nicht mehr angewendet. (2) Anstelle der Einheitswerte für Betriebe der Land- un

Bewertungsgesetz - BewG | § 142 Betriebswert


(1) Der Wert des Betriebsteils (Betriebswert) wird unter sinngemäßer Anwendung der §§ 35 und 36 Abs. 1 und 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 und der §§ 45, 48a, 51, 53, 51a, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 ermittelt. Abweichend von § 36 Abs. 2 Satz 3 ist der E
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bewertungsgesetz - BewG | § 27 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen


Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2018 - II R 59/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. Oktober 2015  2 K 135/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2017 - VI R 97/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013  4 K 791/04 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 03. Nov. 2010 - 1 B 15/10

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tenor 1. Es wird vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass der Krankenhausbetrieb der Antragstellerin seine rechtliche Identität, wie sie sich aus dem Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holste

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Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.