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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsregelungen

Zeitreise: 09.06.2021

(1) § 4a Absatz 1 und 5 ist erst ab dem 1. März 2017 anzuwenden.

(2) § 4a Absatz 2 und 3 ist erst ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.

(3) Für vor dem 6. Dezember 2020 eingereichte Pläne wird das Anhörungsverfahren von den Ländern fortgeführt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes