Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 26 (weggefallen)
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Bundesbesoldungsgesetz Inhaltsverzeichnis
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Postnachfolgeunternehmen stellt für jedes Geschäftsjahr im voraus einen Stellenplan auf, der der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf.
(2) Bei den Postnachfolgeunternehmen können die nach § 26 Absatz 1 des Bundesbesoldungsg
(1) Beim Bundeseisenbahnvermögen können die nach § 26 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes oder den Verordnungen zu § 26 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes zulässigen Obergrenzen für Beförderungsämter nach Maßgabe sachgerechter Bewertung
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 26/08/2015 00:00
Tenor
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids vom 16.07.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 28.08.2014 verpflichtet, für den Kläger eine Ausgleichszulage neu festzusetzen und dabei das Grundgehalt in ungeminderter Höhe zu berücksicht
published on 03/02/2015 00:00
Tenor
Unter Aufhebung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urtei
published on 14/03/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Berechnung des Auszahlungsbetrages seines Ruhegehaltes durch die Beklagte aufgrund des Zusammentreffens von Versorgungsbezügen mit einer Altersrente (Ruhensberechnung gemäß § 55 BeamtVG).
2
Der am (…
published on 14/03/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Berechnung des Auszahlungsbetrages seines Ruhegehaltes durch die Beklagte aufgrund des Zusammentreffens von Versorgungsbezügen mit einer Altersrente (Ruhensberechnung gemäß § 55 BeamtVG).
2
Der am (…
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