Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 57 (weggefallen)
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 57 (weggefallen)
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Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung Inhaltsverzeichnis
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(1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel. In beso
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published on 18/04/2016 00:00
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Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2
published on 18/04/2016 00:00
Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I
published on 17/02/2015 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2014 insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Änderung der Bescheide vom 24. Januar
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