Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 3 Fernunterricht

(1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten wie die in § 2 Absatz 1 bezeichneten oder nach § 2 Absatz 3 bestimmten Ausbildungsstätten.

(2) Ausbildungsförderung wird nur für die Teilnahme an Lehrgängen geleistet, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden.

(3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn

1.
der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens zwölf Monaten beenden kann,
2.
die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinanderfolgende Kalendermonate dauert.
Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.

(4) Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die

1.
auf den Hauptschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 17. Lebensjahres den Schülern von Abendhauptschulen,
2.
auf den Realschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Schülern von Abendrealschulen,
3.
auf die Fachhochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 19. Lebensjahres den Schülern von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
4.
auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien
gleichgestellt.

(5) § 2 Absatz 4 und 6 ist entsprechend anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 3 BAföG

§ 3 BAföG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 3 BAföG wird zitiert von 7 anderen §§ im Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 9 Eignung


(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. (2) Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem P

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 8 Staatsangehörigkeit


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet1.Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,2.Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erla

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 45 Örtliche Zuständigkeit


(1) Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden oder, wenn nur noch ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz haben. Das Amt für Ausbildung
§ 3 BAföG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG | § 12 Zulassung von Fernlehrgängen


(1) Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Das gleiche gilt für wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge. Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen. De
§ 3 BAföG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen,

Referenzen - Urteile | § 3 BAföG

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 BAföG.

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 01. März 2018 - B 3 K 17.740

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Apr. 2018 - W 3 K 17.533

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesau

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Okt. 2016 - W 3 K 15.1196

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Ausbildungsförde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 12 S 1098/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. März 2017 - 1 K 5414/15 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Bachelorstudium, zu dem sie aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium, zu dem er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bil

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Aug. 2017 - 7 A 11203/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. September 2016 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Mai 2017 - 2 K 1667/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2016 verpflichtet, dem Kläger für seinen Auslandsaufenthalt als Visiting Scholar am Department of Chemical Engineer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 12 S 2630/15

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. November 2015 - 1 K 371/15 - geändert.Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2017 - 12 S 2568/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. August 2015 - 5 K 1698/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juni 2015 - 4 Bs 47/15

bei uns veröffentlicht am 04.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 5 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich geprüften Holzgestalter an einer Fachschule.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Mai 2015 - 7 K 1373/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 27. Jan. 2015 - 2 E 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig von Januar 2015 bis zu einer bestandskräftigen oder klageab

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 22. Dez. 2014 - 6 B 259/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Gründe 1 Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 2 den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm vorläufig Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu gewähren, 3 hat Erfolg. 4 Der Antrag ist zul

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 22. Sept. 2014 - 2 K 2118/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. November 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2014 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Bachelor-Studiengang C. an der Hochschule D. für den Bewilligu

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 17. Sept. 2014 - 2 E 4120/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer bestandskräftigen oder klageabweisenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren, 2 K 4119/14, längstens bis September 2015 fü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Sept. 2014 - 12 B 774/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn sie ist zwar zulässig, aber nicht begründet.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Apr. 2014 - 1 L 104/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 01. Februar 2012 – 6 A 296/08 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das U

Bundessozialgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - B 14 AS 197/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. April 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 21. April 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht

Bundessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - B 4 AS 145/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. März 2010 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 31. Aug. 2011 - 6 A 915/08

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 04/2008 bis 03/2009 Ausbildungsförderung in Höhe von monatlich 547,-- Euro zu gewähren, und zwar gemäß § 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur H

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - B 14 AS 24/09 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. März 2007 - 10 K 1973/05

bei uns veröffentlicht am 14.03.2007

Tenor 1. Der Bescheid des Studentenwerks Heidelberg vom 21.06.2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 21.09.2005 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die beantragte Ausbildungsförderung in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2006 - 7 S 2965/04

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Revisi

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Nov. 2004 - 10 K 580/04

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbi

Referenzen

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