Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 11 Umfang der Ausbildungsförderung

(1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf).

(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen; die Anrechnung erfolgt zunächst auf den nach § 17 Absatz 2 Satz 1 als Zuschuss und Darlehen, dann auf den nach § 17 Absatz 3 als Darlehen und anschließend auf den nach § 17 Absatz 1 als Zuschuss zu leistenden Teil des Bedarfs. Als Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne dieses Gesetzes gilt der nicht dauernd Getrenntlebende, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

(2a) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende

1.
ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
2.
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,
3.
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
4.
bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
Satz 1 Nummer 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

(4) Ist Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteils außer auf den Bedarf des Antragstellers auch auf den anderer Auszubildender anzurechnen, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann, so wird es zu gleichen Teilen angerechnet. Dabei sind auch die Kinder des Einkommensbeziehers zu berücksichtigen, die Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Einkommens der Eltern erhalten können und nicht ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen oder bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nicht zu berücksichtigen sind Auszubildende, die eine Universität der Bundeswehr oder Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern diese als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.

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Familienrecht: Studienunterhalt kann bei mangelnder vorheriger Information unzumutbar sein

02.08.2017

Es kann für einen Elternteil unzumutbar sein, Ausbildungsunterhalt für ein Studium des Kindes zu leisten.
Allgemeines

Referenzen - Gesetze | § 3 CsgG

§ 3 CsgG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 3 CsgG wird zitiert von 2 anderen §§ im Carsharinggesetz.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 50 Bescheid


(1) Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). Unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann ein Bescheid nur ergehen, soweit dies in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ist in einem Bescheid dem Grunde nach ü

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen


(1) Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zu
§ 3 CsgG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 56 Berufsausbildungsbeihilfe


(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn 1. die Berufsausbildung förderungsfähig ist,2. sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und3. ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung
§ 3 CsgG zitiert 1 andere §§ aus dem Carsharinggesetz.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 17 Förderungsarten


(1) Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet. (2) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Au

Referenzen - Urteile | § 3 CsgG

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140 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 CsgG.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. März 2015 - W 3 K 14.444

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Rechtsstreit betrifft die rückwirkende Anrechnung

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 14.1267

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die V

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01840

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 17.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01499

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 15.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Feb. 2016 - M 15 S 16.373

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtss

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Dez. 2015 - M 15 K 14.1073

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. März 2016 - Au 3 K 15.1900

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger d

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Okt. 2014 - 6 K 13.810

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2016 - W 3 K 14.1353

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger begann im Wintersemester 2013/2014 an

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2015 - Au 3 K 15.345

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - M 15 K 13.3240

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrec

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2015 - Au 3 K 14.933

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die gegen die Rückfo

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - M 15 S 15.4728

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer II. des Bescheids des Antragsgegners vom ... September 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antrag

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Aug. 2014 - 1 K 13.1275

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zutragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die V

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Jan. 2016 - Au 3 K 15.234

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rücknahme eines Bescheids über die Gewährung von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - 12 B 12.2333

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Den Beteiligten wird zur Beilegung des Rechtsstreits gemäß § 106 Satz 2 VwGO folgender Vergleich vorgeschlagen: 1. Die Beklagte hebt den Bescheid vom 17. November 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2018 - 12 ZB 17.1509

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Kläger beansprucht für die Bewill

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Dez. 2014 - B 3 S 14.811

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Dez. 2014 - Au 3 K 14.921

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2015 - Au 3 K 15.1461

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.1461 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 15. Dezember 2015 3. Kammer ... als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle S

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 K 13.192

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Bescheid des Studentenwerks Würzburg vom 24. November 2012 und der Widerspruchsbescheid dieser Behörde vom 14. Februar 2013 werden aufgehoben. Das beklagte Studentenwerk wird verpflichtet, der Klägerin unter Aufhebung ent

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Juni 2016 - W 3 K 15.139

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Klägerin wendet sich gegen die Rückfor

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2016 - Au 3 K 16.256

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin da

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2015 - Au 3 K 15.912

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.912 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 13. Oktober 2015 3. Kammer ... als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Sept. 2015 - RN 1 K 14.890

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Der Leistungsbescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 9.12.2011 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Personalmanagement vom 7.3.2014 werden insoweit aufgehoben, als vom Kläger ein … Euro übersteigender

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 15 K 14.2568

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2017 - 12 C 17.678

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Februar 2017 - AN 2 K 16.587 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin … Ȃ

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2017 - AN 2 K 16.371, AN 2 K 17.30

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförder

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2017 - M 15 K 15.1083

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Nov. 2016 - AN 2 K 15.02519

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförd

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Mai 2017 - W 3 K 15.1323

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Klägerin wendet sich gegen die Neuberechnung und Rückforder

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2014 - 12 C 13.2468

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine von ihm angestrengte Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach auf Leistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2015 - M 15 K 14.730

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die V

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. März 2016 - B 3 K 15.790

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Siche

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2017 - M 15 K 17.841

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Okt. 2018 - W 3 K 17.893

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verpflichtung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2016 - W 3 K 15.1170

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger studierte im Wintersemester 2014/2015 und im S

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 15 K 13.4194

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 1. Februar 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 21. August 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tr

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 13. Juni 2018 - 1 K 1317/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Leistunge

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichterin - vom 16. November 2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens i

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2018 - L 3 AL 14/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 28. Oktober 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zug

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2017 - XII ZB 415/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 415/16 Verkündet am: 3. Mai 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1610

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Jan. 2017 - 1 K 5304/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2014 bis 09/2015 Ausbildungsförderung in Höhe von 62,00 EUR monatlich zu bewilligen. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.Im Ü

Bundessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - B 14 AS 28/15 R

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2014 werden zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 09. Nov. 2016 - 15 K 400/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom °°. P.       °°°° in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom °°. K.      °°°° verpflichtet, der Klägerin für ihr Bachelorstudium Soziale Arbeit an der Universität E.        -F.     für

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Sept. 2016 - 22 K 7358/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die am 00.00.0000 geborene Klägerin begehrt die Bewilligung erhöhter Ausbildungsförderungsleistungen im Bewill

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Aug. 2016 - 12 A 2400/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 26. Juli 2016 - 2 A 553/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juli 2016 - B 4 KG 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 13. Apr. 2016 - 6 A 79/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der der Klägerin zustehenden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. 2 Die am 20. Juli 1989 geborene Klägerin nahm zum Wintersemester 2012/2013 an der Hochschule Anhalt (FH) ein

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(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn 1. die Berufsausbildung förderungsfähig ist,2. sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und3. ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs...