Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 17 Förderungsarten

(1) Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet.

(2) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, wird der monatliche Förderungsbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 zur Hälfte als Darlehen geleistet. Satz 1 gilt nicht

1.
für den Zuschlag zum Bedarf nach § 13 Absatz 4 für nachweisbar notwendige Studiengebühren,
2.
für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird,
3.
für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b.

(3) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, erhält der Auszubildende Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen

1.
(weggefallen)
2.
für eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3, soweit die Semesterzahl der hierfür maßgeblichen Förderungshöchstdauer, die um die Fachsemester der vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Ausbildung zu kürzen ist, überschritten wird,
3.
nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer in den Fällen des § 15 Absatz 3a.
Nummer 2 gilt nicht, wenn der Auszubildende erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. Satz 1 gilt nicht für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b und die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 11 Umfang der Ausbildungsförderung


(1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). (2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspar

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18 Darlehensbedingungen


(1) Für 1. nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b,2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen oder für Ausbildungsförderung, die nach einer Rechtsverordnung nach § 59 ausschließlich als D

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18c Bankdarlehen


(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanst

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht


Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen, 1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Al
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15 Förderungsdauer


(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrich

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13 Bedarf für Studierende


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro. (2) Die Bed

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)


(1) Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2015 - 6 ZB 14.1841

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. März 2014 - B 5 K 11.612 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Feb. 2016 - M 15 E 15.5674

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine einstweilige Anordn

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 26 K 15.5098

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 15 K 13.5717

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 15 K 13.5717 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juli 2015 15. Kammer Sachgebiets-Nr. 1524 Hauptpunkte: Studienabschlusshilfe; Anknü

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Sept. 2015 - RN 1 K 14.890

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Der Leistungsbescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 9.12.2011 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Personalmanagement vom 7.3.2014 werden insoweit aufgehoben, als vom Kläger ein … Euro übersteigender

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2018 - 5 C 10/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für das von ihm nach dem Abschluss seines Bachelorstudiums im Fach Architektur an einer anderen

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 05. Apr. 2018 - 6 A 344/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen für den Zeitraum von April bis September 2016, der sich unmittelbar an ihre Förderungshöchstdauer anschloss. 2 Die Klägerin studierte Wass

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Bachelorstudium, zu dem sie aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium, zu dem er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bil

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - 5 PKH 15/17 D

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Gründe 1 Das Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsgesuch für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde, über das der Senat zu befinden hat (vgl. BVerwG, Beschluss v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - 5 PKH 13/17 D

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Gründe 1 Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig (1.). Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erweist sich als unbegründet (2.)

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Aug. 2017 - 7 A 11203/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. September 2016 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 2 E 3977/17

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt mit

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 20. März 2017 - 8 K 5808/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - 5 C 55/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme nach § 47a BAföG auf Ersatz von Ausbildungsförderung, die seinem Sohn geleistet wurde.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 19. Okt. 2016 - 6 A 1685/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. 2 Der seit April 2013 unter der Teilnehmer

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 18. Aug. 2016 - 6 A 1082/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 02.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landesverwaltungsamtes vom 22.06.2015, mit welchem ihr Antrag auf Ausbildungsförderung abgelehnt worden war. 2 Di

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Feb. 2016 - 2 K 5189/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.6.2014, soweit dieser entgegensteht, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.9.2014 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für das Studium im Studiengang Me

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2016 - 12 A 1938/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber nicht begründet, weil keiner

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 A 2762/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Seine Zulassungsbegründung,

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - 5 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der Gebühren für die ganztägige Betreuung des im Februar 2006 geborenen Sohnes der Kläger in einer städtischen Kinder

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Sept. 2015 - 7 K 691/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2015 - 7 A 11090/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2014 wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 18. Aug. 2015 - 1 K 7/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Gemäß § 114 ZPO in Verbindung mit § 166 VwGO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhält

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Juni 2015 - 5 A 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Ausbildungskosten für ein Studium durch die Beklagte. 2 Der am …1986 geborene Kläger wurde zum 01. Oktober 2005 als Anwärter für die Offizierslaufbahn in das Dienstverhältnis eines

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Juni 2015 - 12 A 499/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Zulassungsbegründung, mit der die

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 20. Mai 2015 - 2 K 2876/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Juni 2013 verpflichtet, dem Kläger f

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 30. Apr. 2015 - 2 K 4825/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Oktober 2013 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität D. für den Be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2015 - 12 A 2466/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der ge

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - 3 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 15. Kammer - vom 28. April 2011 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskost

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 05. Nov. 2014 - 2 K 373/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Ko

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 22. Sept. 2014 - 2 K 2118/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. November 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2014 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Bachelor-Studiengang C. an der Hochschule D. für den Bewilligu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Sept. 2014 - 12 S 274/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. November 2013 - 5 K 2056/12 - wird geändert. Die Bescheide des Beklagten vom 26. April 2012 und vom 22. Mai 2012 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 16. August 2012 werden, soweit diese al

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 2 K 3204/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2012 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für das Studium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hoc

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 09. Jan. 2014 - 2 K 554/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Nov. 2013 - 12 A 1988/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1                                                         G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ha

Bundessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2013 - B 8 SO 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 20. Feb. 2013 - 5 K 217/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die Aufwendungen der Kläger für ihre voll

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juli 2012 - 5 PKH 8/12

bei uns veröffentlicht am 30.07.2012

Gründe 1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde, über den der Senat zu

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09

bei uns veröffentlicht am 18.06.2012

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 9.9.2008 und vom 6.5.2009 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 6.7.2009 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2008 bis 09/2009 Leistungen nach dem BAföG

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 2 LB 13/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21.03.2011 geändert: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.0

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 31. Aug. 2011 - 6 A 915/08

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 04/2008 bis 03/2009 Ausbildungsförderung in Höhe von monatlich 547,-- Euro zu gewähren, und zwar gemäß § 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur H

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 5 C 13/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt, die ihm im Zeitraum September 2007 bis August 2008 als verzinsliches Bankdarlehen bewilligte Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschus

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor 1. § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (Bu

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Feb. 2011 - 2 UF 45/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe-Durlach vom 20.02.2009 - 2 F 110/08 - aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2010 - 6 C 11/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG BW).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2010 - 6 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG BW).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2010 - 6 C 10/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG BW).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2010 - 6 C 8/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG BW).

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Juli 2010 - 11 K 1094/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2010

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 30.09.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 10.02.2010 werden aufgehoben. Der Beklagten wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit bis einschließlich 02/2010 Ausb

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(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro. (2) Die Bedarfe nach...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...
(1) Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem...
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...
(1) Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und...