Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 20 Rückzahlungspflicht

(1) Haben die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen, für den sie gezahlt worden ist, so ist – außer in den Fällen der §§ 44 bis 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als

1.
(weggefallen)
2.
(weggefallen)
3.
der Auszubildende Einkommen im Sinne des § 21 erzielt hat, das bei der Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht berücksichtigt worden ist; Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge bleiben hierbei außer Betracht,
4.
Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist.
Die Regelung über die Erstattungspflicht gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c.

(2) Der Förderungsbetrag ist für den Kalendermonat oder den Teil eines Kalendermonats zurückzuzahlen, in dem der Auszubildende die Ausbildung aus einem von ihm zu vertretenden Grund unterbrochen hat. Die Regelung über die Erstattungspflicht gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 19 Aufrechnung


Mit einem Anspruch auf Erstattung von Ausbildungsförderung (§ 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch und § 20) kann gegen den Anspruch auf Ausbildungsförderung für abgelaufene Monate abweichend von § 51 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in voller Hö
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes


(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbrach
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 21 Einkommensbegriff


(1) Als Einkommen gilt – vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18c Bankdarlehen


(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanst

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40 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 12 C 17.1226

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine Klage weiter, mit der sie sich gegen die Rückf

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Feb. 2017 - M 15 K 16.3464

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Mai 2015 - B 3 K 13.154

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt. Gründe I. Nach teilweiser Erledigung des Streitgegenstandes (Bewilligungszeitraum September 2010 bis S

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Okt. 2014 - 6 K 13.810

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Okt. 2014 - 3 K 14.1079

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 17. Juni 2014 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekla

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2015 - Au 3 K 14.933

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die gegen die Rückfo

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Okt. 2015 - AN 2 K 14.00455

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Neufestsetzung von Leistungen nach dem

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Aug. 2015 - AN 2 K 13.01500

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt die Aufhebung eines BAföG-Rückzahlungsbescheides der Bek

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2014 - 12 ZB 13.780

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Beru

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 1367/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Neufestsetzung von Ausbildu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichterin - vom 16. November 2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens i

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Dez. 2016 - 6 A 377/15

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung eines Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und die Rückforderung bereits gezahlter Beträge. 2 Zum Sommersemester 2007 nahm die Klägerin ihr Medizinstudium an der Justus

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - 5 C 55/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme nach § 47a BAföG auf Ersatz von Ausbildungsförderung, die seinem Sohn geleistet wurde.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2016 - 7 A 10626/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 28. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Feb. 2016 - 2 K 5189/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.6.2014, soweit dieser entgegensteht, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.9.2014 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für das Studium im Studiengang Me

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2015 - 7 A 11090/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2014 wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 18. Aug. 2015 - 1 K 7/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Gemäß § 114 ZPO in Verbindung mit § 166 VwGO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhält

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 5 C 15/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung für Zeiten, in denen er sich wegen Krankheit vom Studium beurlauben ließ.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Mai 2015 - 2 K 3939/13

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Der Bescheid vom 30. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. August 2013 wird aufgehoben, soweit für den Bewilligungszeitraum von November 2006 bis September 2007 die Ausbildungsförderung neu festgesetzt und soweit Ausbi

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Mai 2015 - 7 K 1373/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Apr. 2015 - 12 S 1871/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. Mai 2014 - 1 K 2237/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 3 LB 4/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts – Einzelrichterin der 15. Kammer – vom 10. Juni 2013 geändert und wie folgt gefasst: Der Bescheid des Beklagten vom 13. Januar 2012 in der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 5 C 6/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Höhe der Ausbildungsförderung des Klägers. 2

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 2 K 3204/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2012 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für das Studium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hoc

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 17. Dez. 2013 - 2 A 242/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der außergerichtlichen Kosten für den Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die V

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Nov. 2013 - 12 A 1988/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1                                                         G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ha

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Aug. 2013 - 7 K 3171/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2013 - 5 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die mit der Aufhebung vorangegangener Bewilligungsbescheide verbundene Rückforderung von Ausbildungsförderung.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 26. Feb. 2013 - 2 A 931/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten des Beklagten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf di

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 21. April 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. März 2011 - 11 K 4176/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 29.07.2010 und sein Widerspruchsbescheid vom 22.09.2010 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, über die Leistungsansprüche des Klägers aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 15.02.2010 (11 K 4149/1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Dez. 2010 - 11 K 1902/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2010

Tenor Der Bescheid des Studierendenwerks Hamburg vom 01.03.2010 und dessen Widerspruchsbescheid vom 04.05.2010 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1  Der Klä

Bundesverwaltungsgericht Teilurteil, 21. Okt. 2010 - 3 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

Tatbestand 1 Der Klägerin wurden im Zuckerwirtschaftsjahr 1987/88 auf monatliche Anträge hin von der Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) Vergütunge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2010 - 5 C 13/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung vorläufig gewährter Ausbildungsförderung und begehrt in diesem Rahmen die Berücksichtigung von Vorausleistu

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2010 - 3 L 222/07

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von BAföG-Leistungsbescheiden und die Rückforderung von Ausbildungsförderung. 2 Der am (..) Mai 1980 geborene Kläger stellte unt

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Dez. 2008 - 6 A 636/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Okt. 2008 - 1 K 1225/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger be

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Feb. 2008 - 10 K 1092/06

bei uns veröffentlicht am 27.02.2008

Tenor 1. Die Bescheide des Studentenwerks … vom 28.10.2005/24.11.2005 für den Bewilligungszeitraum Oktober 2002 bis September 2003 sowie den Bewilligungszeitraum Oktober 2003 bis September 2004 und dessen diesbezüglichen Widerspruchsbescheid vom 28.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. März 2006 - L 8 AS 369/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 20.03.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 12. Dezember 2005 abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 11. Oktober 2005 angeordnet, soweit darin der Antragst

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 01. Dez. 2005 - 1 K 146/05

bei uns veröffentlicht am 01.12.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt die Erhöhung ihrer Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum Oktober 2000 bis Se

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(1) Als Einkommen gilt – vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des...
(1) Als Einkommen gilt – vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des...
(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für...
(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für...
(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für...
(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für...