Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland

(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet.

(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn

1.
er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
2.
im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder
3.
eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird oder
4.
die Ausbildung nach einer der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes vergleichbaren Festsetzung regelmäßig innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.
Die Ausbildung muss mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Satz 2 gilt nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden beim Besuch einer Ausbildungsstätte in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern eine vergleichbare Ausbildung im Inland förderungsfähig wäre. Satz 1 ist auf die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden auch dann anzuwenden, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz nicht im Inland haben, aber nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ihre hinreichende Verbundenheit zum Inland anderweitig nachweisen. Satz 1 Nummer 3 gilt für die in § 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7, Absatz 2 und 3 bezeichneten Auszubildenden nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.

(3) (weggefallen)

(4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten nach § 2 gleichwertig ist:

1.
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,
2.
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann,
3.
Berufsfachschulen,
4.
Fach- und Fachoberschulklassen,
5.
Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;
Absatz 2 Nummer 3 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch der Ausbildungsstätten in den Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die Fachoberschulklassen ausgenommen sind. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.

(5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule, einer Fachschulklasse, einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, das diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern. Satz 2 gilt nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden bei einem Praktikum in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern ein vergleichbares Praktikum im Inland förderungsfähig wäre.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 17 §§.

wird zitiert von 13 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten


(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat 1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenp

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13 Bedarf für Studierende


(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro,2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro. (2) Die Bed

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18b Teilerlass des Darlehens


(1) (weggefallen) (2) Auszubildenden, die die Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden haben und nach ihrem Ergebnis zu den ersten 30 vom Hundert aller Prüfungsabsolventen gehören, die diese Prüfung in demselben Kalenderjahr abgeschlo
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau

Hochschulrahmengesetz - HRG | § 10 Studiengänge


(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Als berufsqualifizierend im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Abschluß eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen,

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 8 Staatsangehörigkeit


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet1.Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,2.Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erla

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50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Juli 2016 - RO 6 K 16.261

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Der Bescheid des Studierendenwerks Hamburg vom 25.9.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.1.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum September 2015 bis März 2016 Ausbild

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 14.1191

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 01. März 2018 - B 3 K 17.740

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 12 ZB 16.1222

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Kläger beansprucht mit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. März 2016 - 12 C 15.2766

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Der Kläger beansprucht mit seiner Klage Ausbildungsförderung für sein Studium am Business College Athens, einer privaten griechischen Bildungseinrichtung. Das Verwaltu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Okt. 2016 - AN 2 K 15.00032

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Jan. 2015 - Au 3 K 14.1776

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, die auf die Bewilligu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Okt. 2015 - M 15 E 15.2760

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der vollmachtlose Vertreter des Antragstellers, Herr ... (Vater des Antragstellers), zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Dez. 2015 - 11 B 15.1350

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 11 B 15.1350 Im Namen des Volkes Urteil 22. Dezember 2015 VG Würzburg, Entscheidung vom 29. Januar 2015, Az.: W 6 K 13.498 11. Senat Sachgebietsschlü

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2014 - 1 K 13.109

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung du

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. März 2016 - B 3 K 15.790

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Siche

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 26. Apr. 2018 - 1 K 996/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Ausbildungsförde

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 27. Juli 2017 - 1 K 1244/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 3. Juni 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. September 2016 für den Zeitraum vom 3. Oktober 2016 bis zum 1

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Mai 2017 - 2 K 1667/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 29. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2016 verpflichtet, dem Kläger für seinen Auslandsaufenthalt als Visiting Scholar am Department of Chemical Engineer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - 12 S 699/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird zu

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 31. Okt. 2016 - 26 K 3893/15

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 30. Aug. 2016 - 6 K 1785/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juni 2015 verpflichtet, dem Kläger für den Besuch des Deutsch-Französischen Gymnasiums C1.   in G.          für das Schulj

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Bewilligungszeitraum April 2016 bis September 2016 vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. März 2016 - 12 A 749/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der geltend gemachten Zulassungsg

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 K 3751/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 17.03.2014 in der Fassung dessen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2014 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die beantragte Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.Der Beklagte trägt die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Nov. 2015 - 12 A 829/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Berufungszulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, denn er ist zwar zulässig, a

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Sept. 2015 - 12 A 411/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Keiner der geltend g

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 24. Juli 2015 - 5 K 2812/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 10.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 27.08.2014 wird aufgehoben.2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Die Beteilig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 5 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich geprüften Holzgestalter an einer Fachschule.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Sept. 2014 - 12 S 274/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. November 2013 - 5 K 2056/12 - wird geändert. Die Bescheide des Beklagten vom 26. April 2012 und vom 22. Mai 2012 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 16. August 2012 werden, soweit diese al

Sozialgericht Aachen Beschluss, 05. Feb. 2014 - S 11 AS 173/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Molwitz, Aachen, wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Am 13.02.2012 stellte der am 00.00.0000 geborene Kläger zu 1) einen Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Okt. 2013 - 7 A 10478/13

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 21. März 2013 wird die Klage auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 31. Januar 2012 abgewiesen. Der K

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2013 - 12 A 1510/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Berufung wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe d

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 20. Juni 2013 - 1 K 217/13.MZ

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor Der Bescheid vom 21. Oktober 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2011 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin entsprechend ihrem Antrag vom 13. Oktober 2010 Ausbildungsförderung für ihr Studium

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 5 C 22/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Berufspraktikum in den Niederlanden.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Jan. 2013 - 5 C 19/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für ein Studium an der Universität Liechtenstein in Vaduz.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 29. Okt. 2012 - 3 A 238/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2012

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Juli 2012 - 3 K 98/11 - wird zurückgewiesen.Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Zulassungsve

Bundessozialgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - B 14 AS 197/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. April 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2012 - 11 K 536/12

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 18. Januar 2011 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin antragsgemäß Ausbildungsförderung für den Besuch der Katholieke Hogeschool Leuven für die Zeit von Februar 2

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2012 - 11 K 1347/12

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 21. März 2012 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger antragsgemäß Ausbildungsförderung für den Besuch der Edinburgh Napier University für die Zeit von September 2011 bis Dezember 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juli 2012 - 5 C 14/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium.

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 21. April 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 30. Jan. 2012 - 3 B 430/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2012

Tenor Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren 3 B 430/11 Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlungen - bewilligt und ihm Rechtsanwältin S., B-Stadt, mit der Maßgabe beigeordnet, dass nur die Kosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rec

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Nov. 2011 - 5 K 1480/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt.Es wird gemäß Artikel 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender Frage eingeholt:Steht Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die die Bewilligung von Ausbildungsf

Bundessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - B 4 AS 145/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. März 2010 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Juni 2011 - 7 A 10396/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 10. Feb. 2011 - 1 K 1431/10.MZ

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 27. September 2010 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, d

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - B 14 AS 24/09 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 08. Apr. 2010 - 11 K 3576/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2010

Tenor Der Bescheid des Studierendenwerks Hamburg vom 14.07.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 20.08.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für die Ableistung des Praktischen Jahres

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Feb. 2010 - 11 K 3096/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Frankfurt/Oder vom 21.04.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19.08.2009 sowie der Bescheid der Region Hannover vom 14.07.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte zu 1 wird verpfl

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Dez. 2009 - 10 K 1416/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit in Bezug auf den Rückforderungsbescheid des Beklagten vom 27.11.2008/02.12.2008 erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Dez. 2008 - 7 A 10972/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 11. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Aug. 2007 - 1 K 1778/06

bei uns veröffentlicht am 31.08.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2006 - 10 K 615/06

bei uns veröffentlicht am 15.11.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Bundesa

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2006 - 7 S 2965/04

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Revisi

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(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Als berufsqualifizierend im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Abschluß eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine...