Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15 Förderungsdauer

(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

(2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. Abweichend von Satz 1 wird bei Studiengängen an Hochschulen und an Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Ausbildungsförderung jedoch grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nach § 15a geleistet. Für die Teilnahme an Einrichtungen des Fernunterrichts wird Ausbildungsförderung höchstens für 12 Kalendermonate geleistet.

(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.

(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1.
aus schwerwiegenden Gründen,
2.
infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist,
3.
infolge einer Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen
a)
der Hochschulen und der Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6,
b)
der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten im Sinne des Buchstabens a,
c)
der Studentenwerke und
d)
der Länder,
4.
infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
5.
infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren
überschritten worden ist.

(3a) Auszubildenden an Hochschulen und an Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Absatz 3 Nummer 1, 2, 3 oder 5 geleistet, wenn die Auszubildenden spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abschließen können. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1 unter der Voraussetzung, dass die Auszubildenden eine Bestätigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen, dass sie die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abschließen können.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten


(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat 1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenp

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 17 Förderungsarten


(1) Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet. (2) Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Au

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 47 Auskunftspflichten


(1) Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sind verpflichtet, die nach § 3 Absatz 3, § 15 Absatz 3a sowie den §§ 48 und 49 erforderlichen Bescheinigungen, Bestätigungen und gutachterlichen Stellungnahmen abzugeben. Das jeweils nach
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument


(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments er

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit


(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche

Pflegezeitgesetz - PflegeZG | § 7 Begriffsbestimmungen


(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu dies
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen,

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung


(1) Die Förderungshöchstdauer entspricht vorbehaltlich der Absätze 1a und 1b der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung. (1a) Für die Bestimmung der Förderungshöchstdauer sind Verläng

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Juni 2016 - Au 3 K 15.1668

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine auf Verpflichtung zur Gewährung von Ausbil

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Mai 2016 - Au 3 K 15.1895

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin da

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Feb. 2016 - M 15 E 15.5674

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine einstweilige Anordn

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2016 - AN 2 K 14.01843

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Jan. 2016 - W 3 K 13.614

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger studiert seit dem Wintersemester 2009/201

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2016 - 12 ZB 16.1141

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der zulässige, insbeso

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 31. Mai 2016 - S 8 AS 416/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheids vom 22. Oktober 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. März 2016 verpflichtet, der Klägerin Leistungen für September 2015 ohne Berücksichtigung der in diesem Monat

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Okt. 2016 - AN 2 K 15.00032

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Jan. 2015 - Au 3 K 14.1776

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, die auf die Bewilligu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2015 - 12 C 14.2813

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige Beschwerde, der das Verwaltungsgericht nicht abgeholfen hat, ist unbegründet. Dabei kann dahinstehen, ob

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Okt. 2014 - 2 K 13.00319

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am ...1979 geborene Klägerin studiert seit dem Wintersemester 2010/20

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - M 15 K 15.2827

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger da

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 15 K 13.2170

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Okt. 2016 - AN 2 K 15.01221

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 19. März 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 2. Juli 2015 verpflichtet, die Vorlage der Bescheinigung darüber, dass die bis zum 4. Fachsemester üblichen Leistu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Okt. 2015 - AN 2 K 14.00455

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Neufestsetzung von Leistungen nach dem

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 15 K 13.5717

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 15 K 13.5717 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juli 2015 15. Kammer Sachgebiets-Nr. 1524 Hauptpunkte: Studienabschlusshilfe; Anknü

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Sept. 2016 - AN 2 K 16.00111

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung zum Abschlu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2015 - 12 C 14.2417

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung, die ihr das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Beschlu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2014 - 12 ZB 13.780

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Beru

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 15 K 15.5789

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2014 - M 15 K 13.4860

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrec

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 16. Juli 2015 - Au 3 K 15.385

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, die auf die Bewilligu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juli 2016 - AN 2 K 15.00172

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin beantragt höhere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförder

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Apr. 2015 - M 15 E 15.657, M 15 K 15.656

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Der Antrag gem. § 123 VwGO wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2017 - 12 ZB 16.2386

bei uns veröffentlicht am 06.03.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für einen Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Gründe 1. Der Antrag der Klägerin, ihr für einen noch zu stellenden Antr

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 1367/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Neufestsetzung von Ausbildu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 14/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Berichterstatter - vom 21. April 2016 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 05. Apr. 2018 - 6 A 344/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen für den Zeitraum von April bis September 2016, der sich unmittelbar an ihre Förderungshöchstdauer anschloss. 2 Die Klägerin studierte Wass

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Feb. 2018 - 3 LB 10/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 15. Kammer, Einzelrichter - vom 14. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen; Gerichtskosten

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Feb. 2018 - 3 LB 9/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 15. Kammer, Einzelrichter - vom 14. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen; Gerichtskosten

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Okt. 2017 - 7 A 10935/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 30. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vol

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 2 E 3977/17

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt mit

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. März 2017 - 5 K 5443/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 14.09.2015 und dessen Widerspruchsbescheid vom 29.10.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für Oktober und November 2015 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.Der

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 16. Jan. 2017 - 2 K 1266/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 12. Dez. 2016 - 6 A 391/15

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tatbestand 1 Der Klägerin wurde mit Bescheid des Beklagten vom 28. Oktober 2011 für den Bewilligungszeitraum Oktober 2011 bis September 2012 antragsgemäß Ausbildungsförderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz – BAföG – in Höhe von 783,- €

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. Nov. 2016 - 1 K 2395/15

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. 1. 2 Der Kläger wurde

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 19. Okt. 2016 - 6 A 1685/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. 2 Der seit April 2013 unter der Teilnehmer

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Aug. 2016 - 5 C 54/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 18. Aug. 2016 - 6 A 1082/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 02.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landesverwaltungsamtes vom 22.06.2015, mit welchem ihr Antrag auf Ausbildungsförderung abgelehnt worden war. 2 Di

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Juli 2016 - 22 L 746/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1.Der Antragsgegner wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Studiengang Ingenieurwissenschaften (Bachelor) an der Fachhochschule L.    (nun: TH L.    ) für den Bewilligungszeitraum 04/2016 bis 09/2016

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 50/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 33/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 53/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten kleinen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 52/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 30/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Bewilligungszeitraum April 2016 bis September 2016 vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. März 2016 - 5 B 62/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Gründe 1 1. Die auf die Zulassungsgründe der Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (a) und der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (b

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Feb. 2016 - 2 K 5189/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.6.2014, soweit dieser entgegensteht, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.9.2014 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für das Studium im Studiengang Me

Referenzen

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