Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung

(1) Die vor dem 1. Januar 2005 getroffenen sonstigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zeitliche und räumliche Beschränkungen, Bedingungen und Auflagen, Verbote und Beschränkungen der politischen Betätigung sowie Ausweisungen, Abschiebungsandrohungen, Aussetzungen der Abschiebung und Abschiebungen einschließlich ihrer Rechtsfolgen und der Befristung ihrer Wirkungen sowie begünstigende Maßnahmen, die Anerkennung von Pässen und Passersatzpapieren und Befreiungen von der Passpflicht, Entscheidungen über Kosten und Gebühren, bleiben wirksam. Ebenso bleiben Maßnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen wirksam, auch wenn sie sich ganz oder teilweise auf Zeiträume nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehen. Entsprechendes gilt für die kraft Gesetzes eingetretenen Wirkungen der Antragstellung nach § 69 des Ausländergesetzes.

(2) Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis oder einer Duldung vor dem 1. Januar 2005 angerechnet.

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Bleiberechtsregelungen für langjährige geduldete Ausländer

20.10.2009

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 26 Dauer des Aufenthalts


(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindesten

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 69 Gebühren


(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt n

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 10 B 13.2080

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 13.2080 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011, Az.: M 12 K 11.1363) 10. Senat Sachgebiet

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 12 K 16.647

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2014 - 10 ZB 12.2742

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Anträge der Beklagten und des Vertreters des öffentlichen Interesses auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Beklagte und der Vertreter des öffentlichen Interesses tragen die Kosten des Zulassungsver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2015 - 10 C 15.1129

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. April 2015 wird dem Kläger für seine auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gerichtete Klage Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Mai 2018 - Au 6 E 18.394

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte auszustellen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2015 - M 12 K 14.4513

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger ist ein am … geborener nigerianischer Staatsangehöriger (Bl. 1 d. Behördenakte - BA; Zahlen rechts oben). Er reiste Ende

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2018 - 1 A 40/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Der Bescheid vom 07.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.02.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstrecku

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Mai 2015 - 2 L 18/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 5.000,00 € (fünftausend EURO) festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. März 2015 - 1 C 18/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tatbestand 1 Der im Juli 1968 geborene Kläger ist polnischer Staatsangehöriger. Er begehrt die Befristung der gegen ihn im Jahr 2000 verfügten Ausweisung mit sofortiger

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Apr. 2014 - 11 S 244/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Auf die Berufungen des Klägers werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07.01.2014 - 6 K 4400/13 - und - 6 K 3244/13 - geändert. Die Abschiebungsandrohung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29.07.2013 in der Fassung vom 30.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Okt. 2012 - 10 C 6/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme für die Kosten der Abschiebung eines bei ihm unerlaubt beschäftigten Ausländers.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2012 - 1 C 3/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich nur noch gegen die Androhung der Abschiebung; die gegen seine Ausweisung gerichtete Klage wurde bereits rechtskräftig abgewiesen.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 24. Feb. 2012 - 5 K 656/11.TR

bei uns veröffentlicht am 24.02.2012

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung dur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - 1 C 17/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, ein 1979 geborener äthiopischer Staatsangehöriger, erstrebt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 26 Abs. 4

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Aug. 2011 - 1 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Nov. 2010 - 11 S 1873/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2010 – 12 K 1141/09 – geändert, soweit die Klage abgewiesen wurde.Die Beklagte wird verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis vom 11.03.2010 auch rückwirk

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 29. Apr. 2010 - 1 A 35/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Kläger begehren vom Beklagten die Aufhebung der Wohnsitzauflagen in ihren Niederlassungserlaubnissen. 2 Die am 6. Oktober 1937 und 11. September 1947 geborenen Kläger sind miteinander v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2010 - 1 C 6/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2010

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, hilfsweise einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und wendet sich zugleich gegen

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 24. März 2010 - 2 K 3935/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug und auf Beiordnung von Rechtsanwalt R., wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Die Kosten des Verfahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Juli 2009 - 13 S 919/09

bei uns veröffentlicht am 30.07.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2009 - 5 K 3734/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Di

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Apr. 2009 - 7 A 11361/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. August 2008 werden der Bescheid des Beklagten vom 19. Juli 2006 und der dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 29.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Okt. 2008 - 13 S 313/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. November 2007 - 11 K 4416/07 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht über die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und eine Bescheidungspflic

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Okt. 2008 - 13 S 709/07

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. Februar 2007 - 6 K 1717/06 - wird abgeändert. Die Klage wird insgesamt abge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07

bei uns veröffentlicht am 23.07.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karls-ruhe vom 16. April 2007 - 3 K 2117/06 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26. Juli 2006 verpf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 19. Mai 2008 - 11 S 942/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2008

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. März 2008 - 6 K 1223/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 18. Apr. 2008 - 6 B 65/08

bei uns veröffentlicht am 18.04.2008

Tenor Die Verfahren werden unter dem Aktenzeichen 6 B 65/08 zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden. Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz werden abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Okt. 2007 - 11 S 2967/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. August 2006 - 2 K 2059/04 geändert. Die Regelungen Nrn. I. bis III. in der Verfügung der Beklagten vom 16. Dezember 2003 in der Gestalt des Wider

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 14. Juni 2007 - 2 R 12/06

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

Tenor Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. März 2006 – 2 K 111/06 – wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 30. Mai 2007 - A 5 K 72/07

bei uns veröffentlicht am 30.05.2007

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1.2.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am „..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06

bei uns veröffentlicht am 29.05.2007

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 6 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. August 2006 - 11 K 385/06 - geändert, soweit er den Antrag dieser Antragstellerin ablehnt, die aufschiebende Wirkung ihres Wide

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Jan. 2007 - 17 K 979/06

bei uns veröffentlicht am 24.01.2007

Tenor Der den Kläger zu 1 betreffende Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 28.12.2005 und insoweit auch der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.01.2006 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2007 - 13 S 451/06

bei uns veröffentlicht am 24.01.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2005 - 6 K 3901/04 - abgeändert; der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29. September 2004 wird aufgehoben und der Beklagte wird verpfl

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Nov. 2006 - 2 K 477/06

bei uns veröffentlicht am 23.11.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Tatbestand   1  Der am ... 1965 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Okt. 2006 - 13 S 192/06

bei uns veröffentlicht am 18.10.2006

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. März 2005 - 5 K 132/04 - geändert; die Verfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29. Dezember 2003 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Sept. 2006 - 3 K 2689/04

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung und begehrt die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. 2  Der

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Juli 2006 - 8 K 577/04

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 18.11.2003 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 13.02.2004 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern zu 1) bis 3) und 5) bis 11) eine Aufenthaltserlaubnis au

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - A 3 S 258/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2006 - A 6 K 10990/05 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszü

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - A 3 S 258/06

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags und begehrt hilfsweise seine Anerkennung als Asylberechtigter. 2  Der am 23.04.2004 in Deutschland geborene Kläger ist iranische

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Apr. 2006 - 1 S 734/06

bei uns veröffentlicht am 13.04.2006

Gründe   1  Die Beschwerde ist zulässig und auch begründet. Anders als das Verwaltungsgericht ist der Senat bei Würdigung des Beschwerdevorbringens der Ansicht, dass der Antragsteller einen - angesichts der beabsichtigten Abschiebung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. März 2006 - 13 S 220/06

bei uns veröffentlicht am 14.03.2006

Gründe   1  Der ausschließlich auf den Zulassungsgrund ernstlicher rechtlicher Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Antrag ist fristgerecht eingegangen (§ 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO) und begründet worden (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwG

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 07. Feb. 2006 - 5 K 5146/04

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Bezirksstelle für Asyl - vom 19.11.2004 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am 25.10.1980 in Deutschland geborene Kläger i

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Nov. 2005 - A 4 K 13044/05

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 29.09.2005 wird hinsichtlich der Fristsetzung aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. Die Kläger tragen je 3/8 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten; die Bekl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Okt. 2005 - 11 S 1011/05

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. April 2005 - 10 K 493/05 - wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt S. als Prozes

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 10. Aug. 2005 - 16 K 2485/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2005

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe   1  Der Antragsteller, ein 24-jähriger kroatischer Staatsang

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Aug. 2005 - 6 K 1458/05

bei uns veröffentlicht am 02.08.2005

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes werden abgelehnt. 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Der Streitwert wird auf 5.000

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 02. Mai 2005 - 2 W 3/05

bei uns veröffentlicht am 02.05.2005

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Februar 2005 – 6 F 102/04 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller. Der Streitwert für das B

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Apr. 2005 - 6 K 1202/04

bei uns veröffentlicht am 26.04.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/7. Tatbestand   1  Die Kläger - ein Ehepaar mit Kindern - sind Staatsangehörige von Serbien und Montenegro. Sie reisten im Juni 1992 nach De

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 14. Apr. 2005 - 8 K 429/03

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ... in S. geborene Kläger, ein kroatischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung. 2  De

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2005 - 11 S 2599/04

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30.6.2003 - 1 K 980/01 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 02. März 2005 - 12 K 5468/03

bei uns veröffentlicht am 02.03.2005

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen. Tatbestand   1  Die Kläger sind eine in den Jahren 1958, 1964, 1983, 1986, 1988 und 1992 geborene Familie mit der Staatsangeh

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(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt nicht für...
(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate...