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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Befreiung und Ermäßigung

Zeitreise: 23.10.2024

(1) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist.

(2) (weggefallen)

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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