Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.

(2) Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einem Ausländer internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt hat. In den Fällen der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für die Familienangehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 des Ausländers.

(3) § 44 Absatz 2a und 3 gilt entsprechend.

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Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung

18.08.2016

Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Bebauungsplan

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 3 Grundleistungen


(1) Leistungsberechtigte nach § 1 erhalten Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden ihnen Leistungen zu

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 2 Leistungen in besonderen Fällen


(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechun

Gewerbeordnung - GewO | § 34a Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung


(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggebe
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 87 Übergangsvorschriften


(1) Für das Verwaltungsverfahren gelten folgende Übergangsvorschriften: 1. Bereits begonnene Asylverfahren sind nach bisher geltendem Recht zu Ende zu führen, wenn vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das Bundesamt seine Entscheidung an die Auslände
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vo

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen


(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2019 - V ZR 330/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 330/17 Verkündet am: 8. März 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31806

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar 2

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31805

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar/F

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Okt. 2017 - Au 6 K 17.67

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 29. Dez. 2016 - AN 9 S 16.01579

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2018 - 9 BV 16.1694

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Feb. 2019 - W 6 K 18.32438

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Klägerin, nach eigenen Angaben ukrainische Staatsangehörige arme

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2017 - M 24 K 16.3615

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. März 2016 - Au 4 S 16.191

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2016 - 2 ZB 14.1201

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt. Gründe Der Antrag der Beigeladenen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Aug. 2017 - M 10 S 17.30804, M 10 K 17.30593

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2016 gegen die Abschiebungsandrohung vom 28. November 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Eilverfahrens. III. Dem Antragsteller wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2016 - 21 C 16.30043

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Der Rechtsstreit wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dem Senat übertragen. II. Die Beschwerde wird verworfen. III. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Januar 201

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2018 - 24 K 17.45 600

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Apr. 2018 - Au 6 K 17.33332

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage nach § 81 Satz 1 AsylG als zurückgenommen gilt. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2017 - L 8 AY 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Jan. 2017 - M 24 K 16.3587

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juli 2017 - M 10 S 17.40312

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2017 gegen die Abschiebungsandrohung vom 10. Januar 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 28. Feb. 2018 - M 24 K 17.71

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Nov. 2016 - M 24 S 16.3076

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller sind syrische Staatsangehörige und Asylbewerber, die zunächst in einer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Nov. 2016 - M 24 K 16.2084, M 24 S 16.2085

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (M 24 S 16.2085) wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe un

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 07. Nov. 2016 - M 24 K 16.3630

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 24 S 16.3618

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Der Antrag (M 24 S 16.3618) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens M 24 S 16.3618 zu tragen. III. Im Eilverfahren M 24 S 16.3618 wird

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Dez. 2016 - M 24 K 16.3402

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 24 S 16.3594

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Rechtsstreit betrifft eine vom Antragsgegner gegenüber den Antragstellern verfügte la

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Dez. 2016 - M 24 S 16.3420

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Rechtsstreit betrifft eine vom Ant

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Juli 2017 - AN 9 K 16.01580

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gasts

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Juli 2017 - AN 9 K 16.01578

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Gaststät

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Dez. 2018 - W 10 E 18.32094

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die v

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Okt. 2018 - AN 9 K 16.00991

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar gegen Siche

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 29. Dez. 2016 - AN 9 S 16.01577

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich im Wege des

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Dez. 2017 - Au 6 K 17.340

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2018 - 20 ZB 17.30490

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag der Kläger auf Zula

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 16. Mai 2018 - S 2 AL 715/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Zugunstenverfahren die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe.2 Er ist nach eigener Angabe ein am 14.02.1986 (…) geborener nigeria

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 27. Feb. 2018 - 3 K 5977/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bewilligt und Rechtsanwalt XXX, beigeordnet.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26.07.2017 gegen den Beschei

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2017 - V ZR 193/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Berichtigt durch Beschluss vom 12.01.2018 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 193/16 Verkündet am: 27. Oktober 2017 Weschenfelder Amtsinspekt

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Sept. 2016 - 4 So 75/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12. August 2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Bes

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Mai 2016 - 2 S 1621/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2015 - 3 K 3859/14 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsverf

Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. März 2016 - C-695/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 17. März 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Eilvorabentscheidungsverfahren — Verordnung (EU) Nr. 604/2013 — Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats,

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 09. März 2016 - 7 E 6767/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 15.12.2015 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 7.12.2015 (Az. N/WBZ/03740/2015) wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die

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(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember...
(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember...
(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den...
(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den...