Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen:

1.
Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder
2.
internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9); der internationale Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU umfasst den Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und den subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie; der nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 12) gewährte internationale Schutz steht dem internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gleich; § 104 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 53 Ausweisung


(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen


(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhut
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 29 Unzulässige Anträge


(1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn1.ein anderer Staata)nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oderb)auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertragesfür die Durchführung des Asylverfahr

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 25 Anhörung


(1) Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über W

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 13 Asylantrag


(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer s

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 55 Aufenthaltsgestattung


(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 gestattet (Aufenthaltsgestattung). Er hat keinen Anspruch darauf, sich in ei
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 104 Übergangsregelungen


(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) B

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

231 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 21 ZB 16.50029

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Ber

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Jan. 2017 - Au 7 K 16.32192

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 16. September 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Ur

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Mai 2019 - AN 3 K 18.31132

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2018 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kostenschul

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Dez. 2017 - AN 3 S 17.51416

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. November 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert b

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2016 - AN 3 K 16.50013

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2015 wird in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - M 30 S 17.42870

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. Mai 2017 gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kost

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2019 - M 25 K 16.3931

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 23 ZB 17.31008

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 78 Abs

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juli 2016 - M 12 K 16.31151

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2016 - M 12 K 16.31078

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Nov. 2017 - AN 15 K 16.31749

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, geboren am … 1980, ist syrischer Staatsangehöriger

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Aug. 2016 - M 12 K 16.31540

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2016 - M 12 K 16.31477

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Feb. 2017 - W 4 K 16.31621

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am ... 1980 geborene Klägerin zu 1) ist ebenso wie der am .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Nov. 2016 - M 12 S 16.33414

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihm drohende Übe

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2016 - M 12 K 16.30473

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Sept. 2016 - M 12 K 16.31750

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2016 - M 12 K 16.30030

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Nov. 2016 - M 12 K 16.32831

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2018 - AN 14 S 18.50697

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. September 2018 betreffend die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. September 2018 wird angeordnet. 2. Die Antra

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Nov. 2016 - M 12 K 16.32829

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Sept. 2018 - AN 14 K 18.50495

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 18. Mai 2018 wird in Ziff. 3 und 4 aufgehoben. 2. Der Bescheid der Beklagten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 18. Mai

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Okt. 2016 - M 12 K 16.31765

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Sept. 2017 - Au 4 S 17.34676

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung in ein

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - Au 4 K 16.32510

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Würzburg. Gründe Für den vorliegenden Rechtsstreit ist nicht das angerufene Ver

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Jan. 2018 - Au 6 K 17.35139

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Oktober 2017 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Apr. 2018 - B 6 K 17.30100

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … geborene Kläge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - M 21 S 17.42070

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. Mai 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kost

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. Feb. 2019 - W 8 K 18.32181

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Asylanträge der Kläger, iranische Staatsangehörige, wurden

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Jan. 2017 - M 13 K 16.32161

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Hinsichtlich des Klageantrages zu II. im Schriftsatz der Klagepartei vom 8.8.2016 wird das Verfahren nach Rücknahme des Klageantrags eingestellt. II. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. III. Die Kläger haben die K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - M 12 S 16.34934

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihm drohende Überstellu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 12 K 16.32942

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Feb. 2017 - Au 7 K 16.30203

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am * 1974 geborene Kläger wend

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2017 - M 17 S 17.33096

bei uns veröffentlicht am 06.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist dem Volk der Palästinenser zugehörig, reiste nach eigenen Angaben am

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2019 - 14 B 17.31462

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Dez. 2016 - M 12 K 16.33808

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 24 K 15.50809

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... September 2015, Geschäftszeichen ..., wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. März 2016 - M 24 E 16.30471

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... 1982 geborene Antragsteller ist seinen Angaben im Asylverfahren zufolge maze

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Sept. 2018 - L 8 AY 13/18 B

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 22. Juni 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist im Verfahren

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Feb. 2017 - M 21 K 16.33950, M 21 S 16.33951

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Anträge auf Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für die Verf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - M 21 S 16.31376

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach letzten, eigenen Angaben lediger und Staatsangehöriger der Repub

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2019 - L 18 AY 21/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.02.2019 wird bezüglich der Abweisung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (Punkt I. des Tenors) zurückgewiesen. Es wird klarstellend festgestellt, da

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2017 - M 4 K 16.32298

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich ge

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 12 K 16.32038

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 12 K 16.32482

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 12 K 16.32509

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2016 - M 12 K 16.32124

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Referenzen

(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) Bei Ausländern...