Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 77 Revisionsbeschwerde

Gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, der die Berufung als unzulässig verwirft, findet die Revisionsbeschwerde statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in dem Beschluss oder das Bundesarbeitsgericht sie zugelassen hat. Für die Zulassung der Revisionsbeschwerde gelten § 72 Absatz 2 und § 72a entsprechend. Über die Nichtzulassungsbeschwerde und die Revisionsbeschwerde entscheidet das Bundesarbeitsgericht ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Rechtsbeschwerde gelten entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz


(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72a Nichtzulassungsbeschwerde


(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständ

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Mai 2018 - 3 AZB 8/18

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Januar 2018 - 5 Sa 150/16 - aufgehoben. Gründe

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - 10 AZB 46/17

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor 1. Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2017 - 6 Sa 328/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 11. Mai 2017 - 5 Sa 287/16

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 22.09.2016, Az. 3 Ca 1/16, wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Die Revisionsbeschwerde wird ni

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 27. März 2017 - 5 Sa 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 16.11.2016, Az. 3 Ca 670 b/16, wird unter Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsf

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 03. Juni 2015 - 2 AZB 116/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 109/13 - wird als

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 06. Jan. 2015 - 6 AZB 105/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. September 2014 - 4 Sa 23/

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 15. Apr. 2014 - 16 Sa 200/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 – 1 Ca 2158/13 – wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1 G r ü n d e 2I. 3Die Parteien s

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 15. Apr. 2014 - 16 Sa 199/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 – 1 Ca 1603/13 – wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1 G r ü n d e 2I. 3Die Parteien s

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Dez. 2012 - 5 AZR 858/12 (F)

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor 1. Die Rüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Sept. 2012 - 7 Sa 19/11

bei uns veröffentlicht am 05.09.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 26. November 2010 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Mit Teilurteil vom 2

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Juni 2012 - 10 Sa 734/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor I.  Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 29.09.2011, Az.: 5 Ca 554/11, teil-weise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 02. März 2011 - 6 Sa 583/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 09.11.2010 – 6 Ca 1134/10 – wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die P

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Dez. 2010 - 5 AZN 956/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28. Juli 2010 - 3 Sa 366/09 - wird als unzulässig ve

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Okt. 2010 - 6 AZR 120/10

bei uns veröffentlicht am 19.10.2010

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Januar 2010 - 2 Sa 1290/09 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Okt. 2010 - 5 AZB 10/10

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

Tenor 1. Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2010 - 9 Sa 1154/09 - wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist. § 64 Abs. 3a...
(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist. § 64 Abs. 3a...
(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form...