Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72a Nichtzulassungsbeschwerde

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden.

(2) Die Beschwerde ist bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils schriftlich einzulegen. Der Beschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils beigefügt werden, gegen das die Revision eingelegt werden soll.

(3) Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Urteils zu begründen. Die Begründung muss enthalten:

1.
die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage und deren Entscheidungserheblichkeit,
2.
die Bezeichnung der Entscheidung, von der das Urteil des Landesarbeitsgerichts abweicht, oder
3.
die Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes nach § 547 Nr. 1 bis 5 der Zivilprozessordnung oder der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Entscheidungserheblichkeit der Verletzung.

(4) Die Einlegung der Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Die Vorschriften des § 719 Abs. 2 und 3 der Zivilprozeßordnung sind entsprechend anzuwenden.

(5) Das Landesarbeitsgericht ist zu einer Änderung seiner Entscheidung nicht befugt. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluß, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Die ehrenamtlichen Richter wirken nicht mit, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird, weil sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Dem Beschluss soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist, oder wenn der Beschwerde stattgegeben wird. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesarbeitsgericht wird das Urteil rechtskräftig.

(6) Wird der Beschwerde stattgegeben, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. In diesem Fall gilt die form- und fristgerechte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde als Einlegung der Revision. Mit der Zustellung der Entscheidung beginnt die Revisionsbegründungsfrist.

(7) Hat das Landesarbeitsgericht den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, so kann das Bundesarbeitsgericht abweichend von Absatz 6 in dem der Beschwerde stattgebenden Beschluss das angefochtene Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen.

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Sozialplan: Keine Abfindung bei zu schneller Eigenkündigung

29.10.2016

Arbeitgeber und Betriebsrat können festlegen, dass eine Eigenkündigung erst ab einem bestimmten Stichtag Abfindungsansprüche nach einem Sozialplan auslöst.
Abfindung

Teilzeit: Schichtarbeiter kann Anspruch auf Teilzeittätigkeit haben

02.10.2013

auch wenn er nach knapp zwei Jahren aus der Elternzeit in den Betrieb zurückkehrt und zuvor im 3-Schichtbetrieb in Vollzeit beschäftigt gewesen war.

Arbeitsrecht: Zur Frage einer betrieblichen Altersversorgung und dem Verfall von Versorgungsanwartschaften

04.09.2013

Das für das Bestehen einer betrieblichen Altersversorgung erforderliche und im BetrAVG festgesetzte Mindestalter von 30 Jahren ist mit Unionsrecht vereinbar.

Arbeitsrecht: Schmerzensgeldklage wegen Benachteiligung in internen Stellenausschreibungen

14.08.2013

AGG regelt Ansprüche auf materiellen oder immateriellen Schadensersatz wegen Benachteiligung im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Merkmale abschließend.

Arbeitsrecht: Annahmeverzug

02.03.2012

böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Differenzierungsklausel in Tarifvertrag verfassungsgemäß

10.06.2011

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei Differenzierungsklausel im Tarifvertrag BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Benachteiligung wegen Behinderung

25.03.2011

LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 01.02.2011 (Az: 22 Sa 67/10) - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll

24.03.2010

Entwendet ein Arbeitnehmer eines Entsorgungsbetriebs im Müll gefundene Gegenstände, rechtfertigt dies nicht automatisch eine Kündigung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz


(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 92a Nichtzulassungsbeschwerde


Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72b Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils


(1) Das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts kann durch sofortige Beschwerde angefochten werden, wenn es nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung vollständig abgefasst und mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder der Kammer versehen der Ges

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 77 Revisionsbeschwerde


Gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, der die Berufung als unzulässig verwirft, findet die Revisionsbeschwerde statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in dem Beschluss oder das Bundesarbeitsgericht sie zugelassen hat. Für die Zulassung der
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 547 Absolute Revisionsgründe


Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,1.wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war;2.wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Ges

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 40/06 vom 19. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 B Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen S

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 291/02 vom 27. März 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2 a) Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO

Landesarbeitsgericht München Schlussurteil, 15. Sept. 2016 - 2 Sa 386/14

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Dez. 2017 - 4 TaBV 30/17

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Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 167/17

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Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 168/17

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.078,89 €. IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - 4 Sa 68/17

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 16. Juni 2016 - 2 Sa 1146/15

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Nov. 2018 - 2 Sa 122/16

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Nov. 2018 - 6 AZN 569/18

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Nov. 2018 - 6 AZB 31/18

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Nov. 2018 - 2 Sa 186/16

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Okt. 2018 - 1 ABN 36/18

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2018 - 5 PB 9/18

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2018 - 5 PB 8/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob sie bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen ist. Insbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Sept. 2018 - 5 PB 2/18

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Gründe 1 Die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gerichtete Beschwerde des Personalrats

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 AZN 269/18

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. November 2017 - 4 Sa 222/16 - wird auf seine

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Juli 2018 - 2 Sa 224/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Mai 2018 - 2 Sa 225/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsberichts Magdeburg vom 12.05.2016 – 6 Ca 1347/15 HBS – wird hinsichtlich des Klagantrages zu 2. (gerichtet auf Beschäftigung der Klägerin als Teamleiterin mit Finanzbudget und Personalve

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Mai 2018 - 4 Sa 396/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.07.2017, Az. 5 Ca 219/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über e

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Apr. 2018 - 8 AZN 974/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2017 - 2 Sa 73/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung un

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. März 2018 - 4 Sa 243/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.3.2017, Az. 4 Ca 933/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über d

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2018 - 2 Sa 366/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 18.09.2015 – 9 Ca 51/15 – wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zug

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2018 - 2 Sa 182/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 13.04.2016 – 11 Ca 2003/15 – abgeändert. 1. Das beklagte Land wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages gemäß dem T

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. März 2018 - 4 Sa 184/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2017 - 4 Ca 1190/16 - werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat 70 % und der Beklagte 30 % der Kosten des Berufungsver

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Feb. 2018 - 2 Sa 279/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 08.07.2016 – 2 Ca 1125/14 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Zahlung (we

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Feb. 2018 - 2 Sa 267/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 12.06.2015 – 2 Ca 899/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Feb. 2018 - 2 Sa 20/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28.10.2015 – 8 Ca 371/15 – teilweise unter Zurückweisung der Be-rufung im Übrigen abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Part

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2018 - 5 PB 3/17, 5 PB 3/17 (5 P 3/18)

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Gründe 1 Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72a Abs. 5 Satz 2, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 92a Satz 2

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Jan. 2018 - 2 Sa 48/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 27.01.2016 – 11 Ca 2202/15 – teilweise abgeändert. Die Kündigungsschutzklage wird abgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbeh

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Jan. 2018 - 4 Sa 198/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.3.2017 - 2 Ca 1445/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 357,90 € brutto

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Dez. 2017 - 4 Sa 389/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 5.7.2016 - 8 Ca 247/16 - wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Berufung des Klägers wir

Bundessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2017 - B 12 P 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Nov. 2017 - 5 AZN 713/17

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2017 - 3 Sa 1129/16 - wird als unzulässig verworfe

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - 7 ABR 34/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. September 2015 - 6 TaBV 62/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 2 AZR 14/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2016 - 3 Sa 23/16 - werden zurückgew

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Sept. 2017 - 2 Sa 201/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 06.05.2015 – 11 Ca 2762/14 – wird hinsichtlich des Antrags zu 3. und soweit mit dem Antrag zu 2. ein Betrag von 13,20 EUR brutto nebst Zinsen begehrt wird (Üb

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Juli 2017 - 4 Sa 240/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.4.2016, Az.: 8 Ca 1678/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien strei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Juli 2017 - 4 Sa 424/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 24.08.2016, Az.: 3 Ca 517/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Juli 2017 - 2 Sa 156/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 31.03.2016 – 9 Ca 1391/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Juli 2017 - 4 Sa 512/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, vom 10.11.2016, Az.: 9 Ca 2250/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten üb

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Juni 2017 - 5 PB 16/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Gründe 1 1. Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Mai 2017 - 7 Sa 410/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 6. August 2015, Az. 8 Ca 737/15, hinsichtlich der Ziffer 4 des erstinstanzlichen Urteilstenors unter Zurückweisung der Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Mai 2017 - 5 PB 5/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2017 - 5 PB 4/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Gründe 1 Die Beschwerde nach § 79 Abs. 2 LPVG NW i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG, die der Antragsteller auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidun

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. Apr. 2017 - 7 AZN 732/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird für von dem Insolvenzverwalter aufgenommen erklärt. Mit der Zust

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 11. Apr. 2017 - 21 Ca 288/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor 1) Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. August 2016 mit Aktenzeichen 21 Ca 288/16 wird als unzulässig verworfen. 2) Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand

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