Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 111 Änderung von Vorschriften

(1) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften andere Gerichte, Behörden oder Stellen zur Entscheidung oder Beilegung von Arbeitssachen zuständig sind, treten an ihre Stelle die Arbeitsgerichte. Dies gilt nicht für Seemannsämter, soweit sie zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen zuständig sind.

(2) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Der Ausschuß hat die Parteien mündlich zu hören. Wird der von ihm gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. § 9 Abs. 5 gilt entsprechend. Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß vorangegangen sein. Aus Vergleichen, die vor dem Ausschuß geschlossen sind, und aus Sprüchen des Ausschusses, die von beiden Seiten anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. Die §§ 107 und 109 gelten entsprechend.

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Berufsausbildungsverhältnis: Diebischer Azubi darf fristlos gekündigt werden

07.02.2017

Der Versuch Baumaterial zu entwenden, kann eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnis nach sich ziehen, wenn der Auszubildende aktiv versucht hat, seine Tat zu vertuschen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 1


(1) Die Industrie- und Handelskammern haben, soweit nicht die Zuständigkeit der Organisationen des Handwerks nach Maßgabe der Handwerksordnung oder die Zuständigkeit der Kammern der freien Berufe in Bezug auf die Berufspflichten ihrer Mitglieder gege

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 17 Verschiedene Angelegenheiten


Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,1a. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 9 Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren


(1) Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen. (2) Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte, über die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, über die Gerichtssprache, über die W

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 109 Zwangsvollstreckung


(1) Die Zwangsvollstreckung findet aus dem Schiedsspruch oder aus einem vor dem Schiedsgericht geschlossenen Vergleich nur statt, wenn der Schiedsspruch oder der Vergleich von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspr

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Apr. 2018 - 8 Sa 422/17

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. August 2017 - 11 Ca 3344/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - 6 AZR 50/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 6 Sa 808/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. März 2017 - 2 SaGa 2/17

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. Januar 2017 - 7 Ga 51/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Verfügungsb

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2017 - 5 Sa 251/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.03.2016, Az. 1 Ca 1345/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Apr. 2016 - 2 Sa 84/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 5. März 2015 (14 Ca 3023/14) abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelas

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2014 - 5 Sa 76/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen die Feststellun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - 6 AZR 831/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2013 - 3 Sa 1781/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - 6 AZR 845/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. April 2013 - 2 Sa 490/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 08. Jan. 2015 - 11 Ta 169/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird – unter Zurückweisung im Übrigen – der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2014 – 8 Ca 510/14 d – teilweise abgeändert: Der Klägerin wird für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenh

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Mai 2014 - 2 Sa 33/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.12.2012 - 3 Ca 879/12 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der Unterkunft für die Zeit vom 01.05.2012 bis zum 30.09.

Arbeitsgericht Paderborn Urteil, 13. März 2014 - 1 Ca 1895/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 2.708,- € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung sowie um einen Weiterbeschäftigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2013 - 10 Sa 518/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14. September 2012, Az.: 3 Ca 888/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien strei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Apr. 2013 - 2 Sa 490/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2012 - 2 Ca 994/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksam

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 336/11

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.5.2011 - AZ: 2 Ca 141/11 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 30.6.2010 hinaus fortbesteht. Die we

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2011 - 6 AZR 354/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. Februar 2010 - 13 Sa 68/09 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Aug. 2011 - 5 Sa 3/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 11. November 2010 (2 Ca 71/10) abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass das Berufsausbildungsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentli

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Aug. 2011 - 8 Ta 137/11

bei uns veröffentlicht am 04.08.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 18.05.2011 - 3 Ca 706/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe 1 Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 310/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 312/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 323/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 307/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 311/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 301/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 303/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 305/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 306/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 309/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 308/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 304/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Apr. 2009 - 2 Sa 302/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die Beklagt

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 20. März 2008 - 2 Ta 45/08

bei uns veröffentlicht am 20.03.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 6.2.2008 - 6 Ca 3294/07 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Mit ihrer Beschwerde e

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(1) Die Zwangsvollstreckung findet aus dem Schiedsspruch oder aus einem vor dem Schiedsgericht geschlossenen Vergleich nur statt, wenn der Schiedsspruch oder der Vergleich von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig...