Abgabenordnung - AO 1977 | § 88a Sammlung von geschützten Daten

Soweit es zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlich ist, dürfen die Finanzbehörden nach § 30 geschützte Daten auch für Zwecke künftiger Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, insbesondere zur Gewinnung von Vergleichswerten, in Dateisystemen verarbeiten. Eine Verarbeitung ist nur für Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und b zulässig.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG 2021 | § 26 Allgemeine Datenverarbeitung


(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 4 bis 7 erforderlich ist und dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften keine zusätzlichen Voraussetzungen vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 30 Steuergeheimnis


(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. Feb. 2018 - 3 Bf 107/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das im schriftlichen Verfahren am 19. April 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hinsichtlich der Kosten des.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Aug. 2014 - 16 E 1195/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Nov. 2012 - 14 K 554/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger (Kl) ist ein seit dem 1. Januar 2006 in der Rechtsform eines Einzelunternehmens selbständig tätiger Steuerbera

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(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er1.personenbezogene Daten eines anderen, die ihma)in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in...