Abgabenordnung - AO 1977 | § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder wird es unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Dies gilt nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt.
(2) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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04/04/2014 15:30
Die von § 13 c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben.
SubjectsInsolvenzrecht
30/10/2013 10:36
Ein Vorsteuerabzug aus von Spielervermittlern erteilten Rechnungen setzt voraus, dass der Verein Empfänger der in Rechnung gestellten Leistungen ist.
SubjectsSteuerrecht
30/10/2013 10:10
Zu der Frage, wann eine Marktrendite gemäß § 20 Abs. 2 EStG a.F. nicht anzusetzen ist.
SubjectsSteuerrecht
13/01/2012 13:22
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
SubjectsSteuerrecht
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published on 19/03/2013 00:00
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published on 09/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 586/12 vom 9. April 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AO § 35, § 370 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2 1. Täter einer Steuerhinterz
published on 12/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 274/11 vom 12. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2011 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgericht
published on 29/01/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 6 1 / 1 3 vom 29. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Januar 2014 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
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